Rat der EU verabschiedet Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Steuerbehörden

Der Rat hat gestern, am 17. Oktober 2923, eine Richtlinie zur Änderung der EU-Vorschriften über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung angenommen (DAC 8). Die Änderungen betreffen in erster Linie die Meldung und den automatischen Austausch von Informationen über Einnahmen aus Geschäften mit Kryptowerten und Informationen über Vorbescheide für die wohlhabendsten Einzelpersonen.

Ziel der Richtlinie ist es, den bestehenden Rechtsrahmen zu stärken, indem der Anwendungsbereich der Registrierungs- und Meldepflichten und die allgemeine Zusammenarbeit der Steuerbehörden ausgeweitet werden.

Es werden zusätzliche Arten von Vermögenswerten und Einkünften, wie etwa Kryptowerte, abgedeckt. Die Steuerbehörden werden zu einem automatischen Austausch von Informationen verpflichtet, die von den meldenden Anbietern von Krypto-Dienstleistungen bereitzustellen sind. Der dezentrale Charakter von Kryptowerten hat es den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten bisher erschwert, die Einhaltung der Steuervorschriften sicherzustellen. Der inhärente grenzüberschreitende Charakter von Kryptowerten erfordere eine starke internationale Verwaltungszusammenarbeit, um eine wirksame Steuererhebung sicherzustellen, so der Rat in seiner diesbezüglichen Pressemitteilung.

Hintergrund und Inkrafttreten

Am 8 Dezember 2021 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC 8) vorgelegt. Der Rat hat am 16. Mai 2023 Einvernehmen über seinen Standpunkt zu den Änderungen der Richtlinie erzielt. Daraufhin hat das Europäische Parlament seine Stellungnahme zu der Richtlinie am 13. September 2023 im Rahmen des Konsultationsverfahrens abgegeben. Sodann wurde die Richtlinie von den Mitgliedstaaten im Rat einstimmig angenommen. Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Folgende Hauptziele werden verfolgt:

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des automatischen Informationsaustauschs im Rahmen der DAC auf Informationen, die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen über Transaktionen (Übertragung oder Tausch) von Kryptowerten und E-Geld künftig melden müssen.

Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der derzeitigen Vorschriften über den Austausch steuerbezogener Informationen, indem Bestimmungen betreffend den Austausch über grenzüberschreitende Vorbescheide für wohlhabende Einzelpersonen sowie Bestimmungen über den automatischen Austausch von Informationen über Dividenden von Unternehmen, deren Anteile nicht in einem Bankdepotkonto verwahrt werden, und ähnliche Einkünfte aufgenommen werden.

Die Änderung einer Reihe weiterer Bestimmungen der geltenden DAC. Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, die Vorschriften für die Meldung und Übermittlung der Steueridentifikationsnummer (TIN) nachzubessern, um den Steuerbehörden die Aufgabe zu erleichtern, die betreffenden Steuerpflichtigen zu ermitteln und die entsprechenden Steuern korrekt zu veranlagen.

Fundstelle

Rat der EU, Pressemitteilung vom 17. Oktober 2023.

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