Rat einigt sich auf neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)

Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Mai 2024 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über sicherere und schnellere Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung erzielt. Dies wird dazu beitragen, grenzüberschreitende Investitionen anzukurbeln und Steuermissbrauch zu bekämpfen.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hatte am 19. Juni 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern (FASTER-Richtlinie) vorgelegt (hierzu: Blogbeitrag vom 25. Juli 2023).

Die sogenannte FASTER-Initiative zielt darauf ab, die Quellensteuerverfahren in der EU für grenzüberschreitend tätige Anleger, nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre wie Banken oder Investitionsplattformen sicherer und effizienter zu machen.

Die Schwerpunkte der FASTER-Initiative:

  • Die Verfahren der Steuerentlastung nach DBA sollen künftig schneller, einfacher und zugleich sicherer werden
  • Eine gemeinsame digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit
  • Schnellverfahren für die Erstattung von Quellensteuern
  • Standardisierte Meldeverfahren für Finanzintermediäre

Ausblick

Aufgrund der Änderungen, die der Rat während der Verhandlungen an der Richtlinie vorgenommen hat, wird das Europäische Parlament erneut zu dem vereinbarten Text angehört werden müssen. 

Der vereinbarte Text wird von den Rechts- und Sprachsachverständigen geprüft, und die Richtlinie muss dann vom Rat förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen, die nationalen Vorschriften werden allerdings erst ab dem 1. Januar 2030 anwendbar.

Fundstelle

Rat der Europäischen Union,  Pressemitteilung vom 14. Mai 2024, mit weiteren Erläuterungen zu den genannten Schwerpunktthemen.

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