Vertragsverletzungsverfahren wegen Umsetzung von Steuertransparenzvorschriften für digitale Plattformen

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zwei Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie betreffen die Einhaltung des EU-Daten-Governance-Rechtsakts und die Transparenz bei der Besteuerung von über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünften.

1.   Der EU-Daten-Governance-Rechtsakt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 17 weitere Mitgliedstaaten einzuleiten, weil diese Länder keine zuständige Behörde für die Durchführung des Daten-Governance-Rechtsakts benannt oder nicht nachgewiesen haben, das die zuständigen Behörden zur Ausführung der im Rechtsakt vorgeschriebenen Aufgaben befugt sind.

Der Daten-Governance-Rechtsakt erleichtert die sektor- und grenzübergreifende gemeinsame Datennutzung zwischen EU-Mitgliedstaaten, was Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen zugutekommen soll.

Die betroffenen Mitgliedstaaten

Neben Deutschland sind Belgien, Tschechien, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Schweden betroffen.

Verfahren und nächste Schritte

Die Kommission richtet Aufforderungsschreiben an die 18 Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu übermitteln.

2.  Transparenz bei der Besteuerung von über digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften

Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien einzuleiten, weil diese Länder es versäumt haben, Informationen über die von Unternehmen und natürlichen Personen über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünfte zeitnah auszutauschen.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung vom 23. Mai 2024.

To the top