Update: Hochwasser: Steuerliche Maßnahmen in Baden-Württemberg und Bayern

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat einen sogenannten Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Bürger und Unternehmen veröffentlicht.

Konkrete Erleichterungen sind zum Beispiel angepasste steuerliche Vorauszahlungen oder die Stundung von fälligen Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuerbeträgen. In begründeten Fällen ist es außerdem möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Säumnis zuschläge gezahlt werden müssen.

Der sogenannte Katastrophenerlass zu den steuerlichen Maßnahmen ist hier abrufbar.

Update (26. Juni 2024)

Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat den Katastrophenerlass zur Unterstützung der vom Hochwasser Betroffenen aktualisiert (Stand 20. Juni 2024) und dabei um umsatzsteuerliche Maßnahmen ergänzt.

Update (19. Juni 2024)

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat am 4. Juni 2024 einen Unwettererlass für Bayern veröffentlicht, der nahezu inhaltsgleich mit dem des Landes Baden-Württemberg ist.

Fundstelle

FinMin Baden-Württemberg online.

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