BMF: Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung beziehungsweise Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024 (§ 3 Nummer 39, § 19a Einkommensteuergesetz (EStG))

Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen mit Schreiben vom 1. Juni 2024 Stellung genommen.

Inhalt des Schreibens:

  1. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 39 EStG
  2. Aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG)
  3. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm nach französischem Recht (FCPE)

Anwendung

Das BMF-Schreiben ist ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 16. November 2021 (BStBl I S. 2308).

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 1. Juni 2024, IV C 5 - S 2347/24/10001 :001.

To the top