BMF: Entwurf eines Schreibens zu Zweifelsfragen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten (§ 6e EStG)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. November 2024 den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) an bestimmte Verbände versandt. Ihnen wird bis zum 12. Dezember 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf per E-Mail an IVC6[ät]bmf.bund.de gegeben.

Hintergrund

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom  (BGBl. I S. 2451) wurde § 6e EStG eingeführt und die ertragsteuerliche Behandlung von sog. Fondsetablierungskosten geregelt. Danach gehören Aufwendungen im Zusammenhang mit der Etablierung bestimmter geschlossener Fonds während der Investitionsphase nicht zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern sind als Anschaffungskosten der Investitionsobjekte aktivierungspflichtig, wenn der Initiator des Fonds ein vorformuliertes Vertragswerk vorgibt und die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten auf dieses haben.

Inhalt des Schreibens

I. Anwendungsbereich

II. Grundsätze

  1. Erweiterung des Anschaffungskostenbegriffs (§ 6e Absatz 1 EStG)

  2. Vorformuliertes Vertragswerk

  3. Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten

III. Fondsetablierungskosten (§ 6e Absatz 2 EStG)

  1. Umfang der Fondsetablierungskosten

  2. Beginn und Ende der Investitionsphase

IV. Aufteilung der Anschaffungskosten bei mehrjährigen Investitionsphasen und mehreren angeschafften Wirtschaftsgütern

V. Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten

VI. Vergleichbare Modelle mit nur einem Kapitalanleger und Gesamtobjekte

VII. Verhältnis zu § 15b EStG

VIII. Anwendungsregelungen

Fundstelle

Entwurf eines BMF-Schreibens zu § 6e EStG, veröffentlicht auf der Homepage des BMF.

Eine englische Zusammenfassung dieses Schreibens finden Sie hier.

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