EU-Kommission will Regeln für Nachhaltigkeit und EU-Investitionen vereinfachen
Die EU-Kommission hat ein Paket zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und einem besseren Zugang zu Finanzinstrumenten vorgelegt. Nach Schätzungen der Kommission lassen sich damit jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einsparen und zusätzliche öffentliche und private Investitionskapazitäten in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisieren.
Hintergrund
CSRD, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD): Europäische Unternehmen hatten zuletzt vermehrt mit der regulatorischen und bürokratischen Last zu kämpfen. Die Europäische Kommission hat jetzt die Pläne zur Entlastung vorgestellt. Die Initiative folgt auf die Budapest-Erklärung und den neuen europäischen Wettbewerbskompass (Competitiveness Compass) und zielt darauf ab, die Innovationskraft zu stärken und zugleich die Dekarbonisierungsziele zu erreichen. Der EU-Rechtsrahmen soll sich auf die größten Unternehmen konzentrieren, die wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben werden, und gleichzeitig den Unternehmen den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für ihren sauberen Übergang ermöglichen.
Die wesentlichen Eckpfeiler des Pakets in Kürze:
1. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll zugänglicher und effizienter gemacht werden
- Rund 80 Prozent der Unternehmen werden aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen
- Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht belasten
- Verschiebung der Berichtspflichten für die betreffenden Unternehmen um zwei Jahre (bis 2028)
- Verringerung des Aufwands für die Berichterstattungspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie und Beschränkung auf die größten Unternehmen
- Einführung einer finanziellen Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung und Verringerung der Berichtsvorlagen
2. Vereinfachung der Sorgfaltspflicht zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken
- Unnötige Komplexität und Kosten vermeiden, z. B. durch die Konzentration systematischer Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und durch Verringerung regelmäßiger Bewertungen
- Verringerung von Belastungen für KMU und kleine Unternehmen durch Begrenzung der Menge an angeforderten Informationen
- Abschaffung der zivilrechtlichen Haftungsbedingungen der EU unter Wahrung des Rechts auf vollständige Entschädigung für Schäden, die durch Nichteinhaltung verursacht wurden
- Mehr Zeit für die Unternehmen durch Verschiebung der Anwendung der Sorgfaltspflichten um ein Jahr (auf den 26. Juli 2028)
3. Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für einen faireren Handel
Kleine Importeure, vor allem KMU und Privatpersonen, werden von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen. Langfristig soll CBAM durch eine Stärkung der Vorschriften zur Vermeidung von Umgehung und Missbrauch wirksamer werden. Diese Vereinfachung geht einer künftigen Ausweitung von CBAM auf andere EHS-Sektoren und nachgelagerte Güter voraus, gefolgt von einem neuen Legislativvorschlag zur Ausweitung des Anwendungsbereichs von CBAM Anfang 2026.
Nächste Schritte:
Die Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. Die Änderungen an der CSRD, CSDDD und CBAM werden in Kraft treten, sobald die Mitgesetzgeber eine Einigung über die Vorschläge erzielt haben und nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU.
Fundstelle
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26. Februar 2025 (mit weiteren Hinweisen und Quellenangaben).