BMF: Aufhebung des Schreibens zur AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. Dezember 2025 ein Schreiben veröffentlicht, mit dem es sein Schreiben vom 22. Februar 2023, BStBl I Seite 332 aufhebt.
Hintergrund
Mit Urteil vom 28. Juli 2021 – IX R 25/19, BFH/NV 2022 S. 108, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind.
Die Möglichkeit des Nachweises einer verkürzten Nutzungsdauer hatte die Finanzverwaltung allerdings durch das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 erheblich eingeschränkt.
Dieses Schreiben wurde nun jedoch aufgehoben.
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 1. Dezember 2025, IV C 3 - S 2196/00040/006/008.


