Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung
- 1 minute reading time
Die EU-Kommission hat den in Art. 26 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO) vorgesehenen Prozess zur Evaluierung gestartet. Dieser Prozess umfasst gezielte Umfragen an verschiedene Stakeholder, eine öffentliche Konsultation und zu einem späteren Zeitpunkt vertiefte Interviews mit betroffenen Unternehmen.
Zum Hintergrund
Die EU-Richtlinie (EU) 2021/821 regelt die Kontrolle der Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Diese Güter können sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke genutzt werden, was sie unter besondere Export- und Kontrollvorschriften stellt.
Die Evaluation
Die Teilnahme an diesen Befragungen ist besonders hierzulande relevant, da Deutschland ein großer Wirtschaftsstandort innerhalb der EU ist. Die Ergebnisse der Evaluierung sollen ein möglichst aussagekräftiges Bild der praktischen Auswirkungen der Regeln zur Ausfuhrkontrolle liefern.
Die gezielten Stakeholder-Umfragen für Industrie, Verbände und Kammern sowie Forschungseinrichtungen und Universitäten sind seit vergangener Woche freigeschaltet und können hier abgerufen werden (in Englisch). Die Beantwortung dieser Umfragen ist bis Anfang September 2026 möglich.
Auch die öffentliche Konsultation hat nun begonnen, die Details können ebenfalls auf der Webseite der Kommission heruntergeladen werden. sich und kann hier abgerufen werden (in Englisch). Diese allgemeinere Konsultation kann bis Mitte Oktober 2026 beantwortet werden.
Fundstelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Pressemitteilung vom 24. Juli 2026.