Konsultation (unter anderem) zu Mehrwertsteuer und Kreislaufwirtschaft

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Die EU-Kommission nimmt die Besteuerung für Gebrauchtgegenstände, die Vernichtung (oder Spende) noch brauchbarer Waren sowie die Förderung emissionsloser Fahrzeuge in den Blick, um die einschlägigen Mehrwertsteuervorschriften zu modernisieren. Dazu hat sie eine Konsultation gestartet ‒ noch bis zum 4. November 2026 ist es möglich, Stellung zu nehmen.

Beitrag aus unserem Umsatzsteuer-Newsletter - Ausgabe 09 - September 2026

Im Fokus der Konsultation steht daher zunächst die mehrwertsteuerliche Behandlung gebrauchter Waren und kreislauforientierter Produktionsketten – mit einem Schwerpunkt auf der Differenzbesteuerung nach (in Deutschland) § 25a UStG. Nach Meinung der EU-Kommission besteht unter den derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften für Gebrauchtgegenstände ein größerer Anreiz, neue Waren zu kaufen – anstelle solcher, die wiederverwendet, instandgesetzt oder wiederaufgearbeitet wurden. Zugleich seien die Vorschriften zum Vorsteuerabzug für Gebrauchtgegenstände komplex, veraltet und fragmentiert.

Weitere Fragen befassen sich mit der Vernichtung noch brauchbarer Waren: Hier sieht die Kommission mehrwertsteuerliche Anreize, dass unverkaufte Waren eher vernichtet als gespendet oder wiederverwendet werden. Diese Fragen werden vor dem Hintergrund der sogenannten Ökodesign-Verordnung vorgebracht, die unter anderem Bestimmungen über die Vernichtung unverkaufter, noch brauchbarer Verbraucherprodukte enthält, etwa indem sie für bestimmte Produkte (derzeit Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe) ein weitgehendes Vernichtungsverbot vorsieht.

Ein dritter Fragenblock befasst sich mit den (zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten stark fragmentierten) Vorschriften für den Vorsteuerabzug bei Personenkraftwagen, die nach Auffassung der Kommission für Unternehmen nur begrenzte Anreize für den Kauf umweltfreundlicherer Personenkraftwagen bieten. Es soll geprüft werden, ob und wie diese Vorschriften mit den übergeordneten Zielen der Nachhaltigkeit und Neutralität in Einklang gebracht werden können (z. B. indem den Mitgliedsstaaten gestattet wird, emissionsfreie Fahrzeuge günstiger zu behandeln als konventionelle Personenkraftwagen).

Mit der öffentlichen Konsultation sollen die Ansichten der breiten Öffentlichkeit gesammelt und besonders Stellungnahmen von bestimmten Interessenträgern wie Unternehmensverbänden, Handelsverbänden, Unternehmen, internationalen Organisationen, nationalen Steuer- und Zollbehörden, Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, Fachleuten aus der Praxis und Steuerberatern eingeholt werden. Die Konsultation läuft seit dem 9. September und endet am 4. November 2026. Zur Teilnahme ist eine Registrierung oder eine Anmeldung mit einem Social-Media-Konto erforderlich.

Fundstelle

Konsultationsseite im Webauftritt der EU-Kommission

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