Das italienische Haushaltsgesetz 2019
Das italienische Haushaltsgesetz 2019 wurde in der „Gazzetta Ufficiale“ vom 31. Dezember 2018 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Das Gesetz enthält interessante Neuerungen im Bereich der Besteuerung von juristischen sowie natürlichen Personen.
Digitale Besteuerung – Web Tax
Die sogenannte Digital Web Tax zielt auf die Besteuerung der Erträge aus digitalen Dienstleistungen ab. Die Besteuerung basiert auf dem Prinzip der „User Participation" und ist im Grunde auf Folgendes ausgelegt:
a) die Platzierung von Werbung auf einem digitalen Interface, die auf die Nutzer dieser Schnittstelle abzielt;
b) die Bereitstellung eines multi-sided digitalen Interface, das auch die direkte Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unterstützen kann;
c) die Übermittlung von Daten, die über Nutzer gesammelt werden und von deren Aktivitäten auf dem digitalen Interface herrühren.
Unternehmen werden hier der Besteuerung unterworfen, falls sie in einem Steuerjahr (definiert als Solarjahr), eigenständig oder auf Konzernebene, folgende Erträge erwirtschaften: einen Gesamtbetrag der für das betreffende Steuerjahr gemeldeten weltweiten Einnahmen, der 750.000.000 € übersteigt und einen Gesamtbetrag von über 5.500.000 € als steuerbare Erträge, die aus digitalen Dienstleistungen in Italien im betreffenden Geschäftsjahr stammen.
Der Steuersatz beträgt hier 3% und wird auf die steuerpflichtigen Erträge angesetzt.
Die italienischen zu besteuernden Erträge aus den digitalen Dienstleistungen werden nach dem Ort der Nutzer herangezogen. Die Web Tax wird endgültig in Kraft treten, nachdem das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen – MEF – ein entsprechendes Gesetz erlassen wird (dies ist voraussichtlich innerhalb der nächsten vier Monate zu erwarten).
Ruling für Neuinvestitionen
Steuerzahler, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, können ein Tax Ruling für neue Unternehmensinvestitionen beantragen. Hier sind Investitionen angesprochen, die auf die Realisierung von langzeitlichen gewerblichen Investitionen abzielen. Seit dem 1. Januar 2019 ist die Mindestgrenzschwelle, ab der für neue Investitionen ein Antrag gestellt werden kann, gesunken (bis 2018: 30 Mio. €, ab 2019: 20 Mio.€). Daneben sollen die Investitionen auch im Zusammenhang mit einer erhöhten langzeitlichen Beschäftigungsrate stehen.
Außerordentliche steuerliche Abschreibungen („Iper-Ammortamento")
Das Haushaltsgesetz sieht ab 01. Januar 2019 neue außerordentliche Abschreibungssätze für Investitionen in Sachanlagen mit hochtechnologischen und digitalen Inhalten vor. Diese Abschreibungen, die zusätzlich in der Steuerbilanz erhoben werden können, sind wie folgt festgesetzt:
- 170% außerordentliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen bis zu 2,5 Mio. €;
- 100% außerordentliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen bis zu 10 Mio. €; und
- 50% außerordentliche steuerliche Abschreibungen für Investitionen bis zu 20 Mio. €.
Tax Credit für Research and Development
Das Haushaltsgesetz sieht wieder für das Jahr 2019 den doppelten vorteilhaften Satz von 25% oder 50% vor, die auf R&D-Mehrausgaben berechnet werden, vor. Zugleich wurde ein reduzierter maximaler Betrag des jährlichen Tax Credit, der somit von 20 Mio. € auf 10 Mio. € sinkt, eingeführt.
Daher gilt der Prozentsatz von 50 % ab 2019 nur noch für
(a) Kosten für Mitarbeiter, angestellt auch mit einem befristeten Arbeitsvertrag, die direkt in den R&D-Tätigkeiten beschäftigt sind, und
(b) Ausgaben, die im Zusammenhang mit den sogenannten „Extra-Muros"-Aufwendungen stehen, i.e. R&D-Tätigkeiten, die an Universitäten, Forschungszentren und ähnliche Einrichtungen vergeben werden sowie an gebietsansässige Unternehmen, die als innovative Start-ups und KMU qualifiziert sind, sofern diese Unternehmen nicht derselben Unternehmensgruppe der geförderten Gesellschaft angehören.
Die Gesellschaft, die von dem Tax Credit Gebrauch machen möchte, ist verpflichtet, ein technisches Bewertungsgutachten vorzulegen, aus dem die Ausgaben für R&D-Aktivitäten hervorgehen.
Tax Credit Training 4.0
Tax Credit für das sogenannte Training 4.0 wird auch für 2019 vorgesehen. Hiermit soll die Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf technologische Innovationen, die im „National Business Plan 4.0“ vorgesehenen sind, gefördert werden. Das Haushaltsgesetz 2019 hat hier folgende Differenzierung festgelegt:
(i) Förderungsmaßnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen von 50% bzw. 40% der entsprechenden Ausgaben, mit einer maximalen jährlichen Obergrenze von 300K€
(ii) Förderungsmaßnahmen für große Unternehmen von 30% der entsprechenden Ausgaben, mit einer maximalen jährlichen Obergrenze von 200K€.
Abschaffung des NID Regime
Das Haushaltsgesetz 2019 hat das italienische Notional Interest Deduction (NID) Regime abgeschafft. Die neue Bestimmung tritt ab dem 1. Januar 2019 in Kraft. Daher ist der fiktive Zinsabzug (1.5 %) auf Eigenkapitalmehrung für 2018 weiterhin möglich. Die Steuerzahler dürfen die vorgetragenen (bis zum 31. Dezember 2018) und nicht genutzten NID Abzüge in zukünftigen Geschäftsjahren nutzen. Alternativ können Steuerzahler den Vortrag der nicht genutzten NID Abzüge in Tax Credits für IRAP-Zwecke (italienische Regionalsteuer) umwandeln.
Reduzierter Körperschaftsteuersatz (IRES) auf reinvestierte Gewinne
Investitionen in qualifizierte Vermögenswerte und die Einstellungen von neuen Mitarbeitern ermöglichen, von einer Senkung des Körperschaftssteuersatzes (IHRES) i.H.v. 9% zu profitieren. Hier gilt als Voraussetzung, dass die Investitionen aus nicht ausgeschütteten Gewinnen finanziert werden. Ein um 15% ermäßigter IRES-Satz (im Vergleich zum 24%gen ordentlichen Satz) kann zum Teil auf der Steuerbemessungsgrundlage erhoben werden und wird wie folgt hergeleitet: niedrigerer Betrag im Vergleich zu:
(i) Gewinnen, die in Eigenkapitalrücklagen zurückgestellt werden; und
(ii) Summe der jährlichen steuerlichen Abschreibungen auf qualifizierte Vermögenswerte und Kosten für neue Mitarbeiter, die ab 2019 erworben und eingestellt wurden, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen.
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Eine englische Zusammenfassung zu diesem Thema finden Sie hier.