Brexit: Auf den EU-Austritt folgen schwierige Verhandlungen über künftige Beziehungen

Punkt Mitternacht ist es soweit: Großbritannien verlässt die EU. Sind Sie darauf vorbereitet? Denn mit dem Brexit ist noch lange nicht Schluss. Ab 1. Februar beginnt eine Übergangsphase bis Ende 2020. Das bedeutet: Großbritannien bleibt vorerst noch im Binnenmarkt und in der Zollunion.

Nach Art. 127 des Abkommens gilt das Unionsrecht während des Übergangszeitraums grundsätzlich sowohl für das Vereinigte Königreich als auch im Vereinigten Königreich. Vor dem 1. Juli 2020 kann überdies eine Verlängerung des Übergangszeitraums beschlossen werden. Der Zeitraum bis zum Ende des Jahres ist vor allem für Verhandlungen für das künftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vorgesehen. Sollte bis zum Ende des Übergangszeitraums kein Ergebnis vorliegen, erscheint ein Hard Brexit weiterhin nicht ausgeschlossen.


Was Nordirland angeht, sieht die Übereinkunft mit dem Vereinigte Königreich laut BMF vor, dass dort künftig zwei Rechtsbereiche gelten: „Nordirland bildet einerseits ein Zollgebiet mit dem Vereinigten Königreich und gleichzeitig soll das EU-Zollrecht anwendbar sein, wenn die Waren weiter aus Nordirland in die EU gehen. Durch die dynamische Anwendbarkeit der EU-Regelungen für den Binnenmarkt in Bezug auf Güter in Nordirland wird zudem die Integrität des EU-Binnenmarktes geschützt.“


Sind Sie vorbereitet? – Die PwC-Brexit Readiness Assessment Application hilft


Es bleibt abzuwarten, worauf sich die EU und das Vereinigte Königreich in den nächsten Monaten verständigen werden. Denkbar sind verschiedene Szenarien, auf die Ihr Unternehmen vorbereitet sein sollte. Klar ist jedoch, dass Unternehmen in Deutschland sich auf Veränderungen im Austausch von Waren und Dienstleistungen mit Großbritannien einstellen müssen. Unser kostenloser Check hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihrer „Brexit-Readiness“.

Eine englische Zusammenfassung des aktuellen Geschehens (Brexit at Midnight: Prepared for what comes next?) lesen Sie hier.
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