Anwendung von BMF-Schreiben: Positivliste veröffentlicht

Wie jedes Jahr äußert sich die Finanzverwaltung zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 10. März 2020 ergangen sind. Mit dem BMF-Schreiben wird eine sogenannte Positivliste veröffentlicht.

Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 11. März 2020 eine gemeinsame Positivliste der anzuwendenden BMF-Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 10. März 2020 ergangen sind, für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2018 verwirklicht werden, herausgegeben.

Außerdem hat das BMF eine gemeinsame "Negativliste" derjenigen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder für Steuertatbestände veröffentlicht, die in der Positivliste zum BMF-Schreiben vom 18. März 2019 noch enthalten waren, nun jedoch in der aktuellen Positivliste zum BMF-Schreiben vom 11. März 2020 nicht mehr enthalten sind.

Das BMF-Schreiben nebst diverser Downloads (Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 10. März 2020 ergangen sind; Gemeinsame Positivliste, Gemeinsame Negativliste) steht ab sofort für eine Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 11. März 2020 (IV A 2 -0 2000/18/10001 -DOK 2019/0163664)

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