BMF: Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets

Mit dem aktuellen BMF-Schreiben wird die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets seitens der Verwaltung zum 1. April 2021 bzw. 1. Juli 2021 umgesetzt.

Hintergrund: Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020) erfolgte zum 1. April 2021 bzw. 1. Juli 2021 die Umsetzung der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets, wodurch grenzüberschreitende Dienstleistungen und Lieferungen über elektronische Schnittstellen und Fernverkäufe reformiert werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Newsflash Umsatzsteuer aktuell - Ausgabe 5/2020.

Nach dem aktuellen BMF-Schreiben beinhaltet die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets u.a. folgende Bereiche:

  • Änderungen beim Versandhandel
  • Einbeziehung von Betreibern elektronischer Schnittstellen in fiktive Lieferketten
  • Erweiterung der einzigen Anlaufstelle (Nicht-EU-Verfahren)
  • Erweiterung der einzigen Anlaufstelle (EU-Verfahren)
  • Einführung der einzigen Anlaufstelle für den Import
  • Einführung einer Sonderregelung zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer
  • Abschaffung der 22 Euro-Freigrenze

Außerdem wurde zeitgleich § 5 UStDV aufgehoben, da auch bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen an Nichtunternehmer ab 1. Juli 2021 vom besonderen Besteuerungsverfahren nach §§ 18i oder 18j UStG Gebrauch gemacht werden kann.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 1. April 2021 (III C 3 - S 7340/19/10003 :022)

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