Update: Bundestag beschließt Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG

Am 20. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität beschlossen.

Das verabschiedete Gesetz beruht auf der vom Finanzausschuss des Bundestages am 19. Mai 2021 beschlossenen Beschlussempfehlung (19/29879). Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus.

Der Finanzausschuss hatte am 19. Mai an dem Regierungsentwurf (siehe unseren Blogbeitrag) Änderungen in einigen Punkten beschlossen. Insbesondere soll die Bilanzkontrolle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebündelt werden, während der Regierungsentwurf am Nebeneinander von BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) festhalten wollte, wenn auch in geänderter Form. Die Ausschussmehrheit verspricht sich davon einen “echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug, wie es in der Beschlussempfehlung heißt.

Update (11. Juni 2021)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt I 2021, Seite 1534, verkündet.

Update (31. Mai 2021)

Beschluss des Bundesrates, BR-Drs. 425/21 (B).

Update (28. Mai 2021)

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Eine Drucksache liegt noch nicht vor.

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