BMF-Entwurf: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Entwurf eines entsprechenden Schreibens am 17. Juni 2021 veröffentlicht und zu Stellungnahme an die Verbände geschickt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen wie z. B. Bitcoin im Speziellen erarbeitet, zu dem derzeit die betroffenen Verbände angehört werden. Nach Prüfung der Stellungnahmen der Verbände und erneuter Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Bundesministerium der Finanzen die finale Fassung des BMF-Schreibens amtlich veröffentlichen. Damit soll den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft und dem einzelnen Steuerpflichtigen ein Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen an die Hand gegeben werden.
Die Veröffentlichung der vorliegenden Entwurfsfassung erfolgt demgegenüber lediglich zu Informationszwecken.
In dem Schreiben werden zunächst die einzelnen Begrifflichkeiten (wie z.B. Token oder ICO) erläutert. Anschließend wird die Auffassung der Finanzverwaltung zur Ertragsbesteuerung von virtuellen Währungen dargestellt, von ihrer Schaffung (dem sog. Mining) über die Veräußerung bis hin zum Lending.
Fundstelle
Homepage des BMF.