Mehr Fortschritt wagen – Koalitionsvertrag der Ampel liegt vor
Am 24. November 2021 haben SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag vorgestellt, in dem sie erste Eckpunkte der zukünftigen Steuerpolitik skizzieren. Neben Altbekanntem (vgl. unseren Blogbeitrag zum Sondierungspapier) finden sich aber auch punktuelle Neuigkeiten im Bereich des Unternehmenssteuerrechts:
Eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter („Superabschreibung“) im Jahr der Anschaffung ist weiterhin angedacht, was gezielte Investitionsanreize in den Jahren 2022 und 2023 setzen soll.
Die vorgesehene Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung bis 2023 und die Überlegungen zur praxistauglichen Anpassung des Optionsmodells und der Thesaurierungsbegünstigung bewegen sich in den Bahnen der zurückliegenden Legislaturperiode. Ob es tatsächlich zu Verbesserungen im Bereich der Thesaurierungsbesteuerung kommen wird, hängt jedoch von einer Evaluierung ab.
Schließlich soll eine „Zinshöhenschranke“ eingeführt werden, welche die Zinsschranke zukünftig ergänzen soll.
Im Bereich des Abkommensrechts sollen die Quellenbesteuerungsrechte ausgeweitet werden.
Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll schnellstmöglich ein bundesweit einheitliches elektronisches Meldesystem eingeführt werden, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Darüber hinaus will man sich auf EU-Ebene für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem (z.B. Reverse Charge) einsetzen.
Im Bereich der Grunderwerbsteuer sollen zur Gegenfinanzierung möglicher steuerlicher Erleichterungen des Erwerbs eigenen Wohnraums steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen („Share deals“) geschlossen werden. Angesichts der zuletzt bereits erheblich verschärften grunderwerbsteuerlichen Regelungen (vgl. unseren Newsflash vom 15. April 2021) bleibt abzuwarten, in welcher Form die Rechtslage hier noch weiter verschärft wird.
Die Steuerverwaltung soll digitalisiert und entbürokratisiert werden.
Zudem ist angedacht, das Bundeszentralamt zu stärken und die Steuerprüfung zu modernisieren.
Zur Bekämpfung von Steuergestaltung sind verschiedene Maßnahmen geplant, wie u.a. die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung, aber auch die Ausweitung der Anzeigepflichten für Steuergestaltungen auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro.
Schließlich sollen alle Ausnahmen von EEG-Umlage und Energiesteuern sowie die Kompensationsregelungen überprüft und angepasst werden.
Fundstelle
Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vom 24. November 2021.