Update: BMF veröffentlicht RefE der Steueroasenabwehrverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. Oktober 2021 den Referentenentwurf (RefE) der Verordnung zur Durchführung des § 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes (Steueroasenabwehrverordnung - StAbwV) veröffentlicht.

Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, welche nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz - StAbwG) vom 25. Juni 2021 (vgl. unseren Blogbeitrag) nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind.

Die Rechtsverordnung nennt zudem den Zeitpunkt, ab dem ein bisher als nicht kooperativ genanntes Steuerhoheitsgebiet die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht länger erfüllt.

Gemäß § 2 des VO-E gelten die nachfolgend genannten Steuerhoheitsgebiete aktuell als nicht kooperativ:

  • Amerikanisch-Samoa,
  • die Amerikanischen Jungferninseln,
  • Fidschi,
  • Guam,
  • Palau,
  • Panama,
  • Samoa,
  • Trinidad und Tobago und
  • Vanuatu.

Die Rechtsverordnung ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 StAbwG für die Anwendung der Abschnitte 3 ("Abwehrmaßnahmen") und 4 ("Besondere Anforderungen an das Steuerverwaltungsverfahren") des StAbwG maßgeblich.

Die Verordnung soll grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Update (01. Dezember 2021)

Die Verordnung des BMF und BMWi (BR-Drs. 788/21) steht für den 17. Dezember 2021 auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Fundstelle

BMF, RefE vom 27. Oktober 2021.

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