Anwendungsfragen zur Besteuerung bei Verpachtung durch die öffentliche Hand

Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 10. Dezember 2019, I R 58/17 zu Verpachtungs-BgA zunächst für viel Aufsehen und Unsicherheit sorgte, hat sich die Finanzverwaltung hierzu nun mit BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2021 (IV C 2 -S 2706/19/10008 :001) positioniert. Es bleiben aber Fragen offen.

Mehr dazu im aktuellen Newsflash unserer Experten:

20220203 PS Newsflash Verpachtungs-BgA-final

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