Koalitionsausschuss beschließt Paket von Entlastungsschritten

Am 23. Februar hat der Koalitionsausschuss über die im 4. Corona-Steuerhilfegesetz hinaus bereits vorgesehenen Maßnahmen insgesamt 10 Entlastungsschritte verabschiedet, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen.

Zu den geplanten Entlastungsschritten gehören u.a.:

  • Abschaffung der EEG-Umlage zum 1.7.2022
  • Rückwirkende Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200€ zum 1.1.2022
  • Rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags um 363€ zum 1.1.2022
  • Rückwirkende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent ab dem 1.1.2022. Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die "die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigen soll".
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis zum 30.6.2022

Fundstelle

Homepage der SPD.

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