Update: BMF veröffentlicht Entwurf der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 den Referentenentwurf (RefE) der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 zur Stellungnahme an die Verbände versandt.

Die Verbände haben nun die Gelegenheit, bis zum 24. November 2021 Stellung zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufassung der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 (KStR 2022) zu nehmen.

Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen, insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes, und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung.

Verwaltungsverlautbarungen zu gesetzlichen Neuregelungen, wie z. B. die durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (vgl. unseren Blogbeitrag) eingefügte Regelung zur Option zur Körperschaftsbesteuerung wurden nicht in den Richtlinien aufgenommen. Sie sollen weiterhin soweit erforderlich durch BMF-Schreiben erfolgen.

Hervorzuheben sind insbesondere die geänderten Regelungen zur ertragsteuerlichen Behandlung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (R 4.1 bis R 4.3 KStR) und Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft (R 14.8 KStR). Darüber hinaus wurden insbesondere zahlreiche Anpassungen an die geänderte Rechtslage vorgenommen (R 1.1, R 4.5, R 5.11, R 5.12, R 5.15, R 5.18, R 7.1, R 8.1, R 8.9, R 22, R 25 KStR).

Update (11. April 2022)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08. April 2022 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gem. Art. 108 Abs. 7 GG zuzustimmen (BR-Drs. 87/22 (B)).

Update (02. März 2022)

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 - KStR 2022), BR-Drs. 87/22, liegt nun beim Bundesrat.

Update (23. Februar 2022)

Der Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuer-Richtlinie 2022 - KStR 2022) wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Ein Regierungsentwurf liegt derzeit noch nicht vor.

Update (15. November 2021)

Das BMF hat auf seiner Seite eine Vergleichsfassung des Entwurfs mit den bisherigen bzw. noch geltenden KStR 2015 zur Verfügung gestellt.

Fundstelle

BMF, RefE vom 27. Oktober 2021.

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