BMF: Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

Das BMF hat durch Schreiben vom 11. März 2022 eine gemeinsame Positivliste der anzuwendenden BMF-Schreiben sowie der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, die bis zum 10. März 2022 ergangen sind, für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2020 verwirklicht werden, herausgegeben.

Außerdem hat das BMF eine gemeinsame "Negativliste" derjenigen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder für Steuertatbestände veröffentlicht, die in der Positivliste zum BMF-Schreiben vom 18. März 2021 noch enthalten waren, nun jedoch in der aktuellen Positivliste zum BMF-Schreiben vom 11. März 2022 nicht mehr enthalten sind.

Fundstelle

BMF, Homepage.

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