Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten
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Die Koalitionsparteien haben sich heute Morgen (24. März 2022) auf ein „Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ geeinigt.
Dabei sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einführung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro für das Steuerjahr 2022; die Pauschale (Gutschrift) soll als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden und unabhängig von bzw. zusätzlich zu anderen geltenden steuerlichen Regelungen (z.B. Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- auf drei Monate befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß;
- Familienzuschuss: für jedes Kind soll ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro ausgezahlt werden; der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet;
- Einmalzahlung für Transferleistungsempfänger: die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen soll um 100 Euro pro Person erhöht werden.
- ÖPNV-Ticket: für 90 Tage wird ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“) eingeführt.
Fundstelle
BMF, Homepage.