Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten

Die Koalitionsparteien haben sich heute Morgen (24. März 2022) auf ein „Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ geeinigt.

Dabei sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Einführung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro für das Steuerjahr 2022; die Pauschale (Gutschrift) soll als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden und unabhängig von bzw. zusätzlich zu anderen geltenden steuerlichen Regelungen (z.B. Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • auf drei Monate befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß;
  • Familienzuschuss: für jedes Kind soll ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro ausgezahlt werden; der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet;
  • Einmalzahlung für Transferleistungsempfänger: die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen soll um 100 Euro pro Person erhöht werden.
  • ÖPNV-Ticket: für 90 Tage wird ein Ticket für 9 Euro/Monat („9 für 90“) eingeführt.

Fundstelle

BMF, Homepage.

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