Update: BMF veröffentlicht RefE für ein Steuerentlastungsgesetz 2022

Nachdem sich der Koalitionsausschuss am 23. Februar 2022 auf weitere Entlastungsschritte geeinigt hatte (vgl. unseren Blogbeitrag), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun einen Referentenentwurf (RefE) für die steuerlichen Entlastungsschritte veröffentlicht.

Nachdem sich der Koalitionsausschuss am 23. Februar 2022 auf weitere Entlastungsschritte geeinigt hatte (vgl. unseren Blogbeitrag), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun einen Referentenentwurf (RefE) für die steuerlichen Entlastungsschritte veröffentlicht.

Mit dem vorliegenden RefE sollen die folgenden, bereits angekündigten Entlastungsmaßnahmen umgesetzt werden:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1.1.2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1.1.2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1.1.2022 auf 38 Cent.

Update (11. April 2022)

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08. April 2022 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gem. Art. 76 Abs. 2 GG keine Einwendungen zu erheben (BR-Drs. 127/22 (B)).

Update (28. März 2022)

Die Ausschüsse des Bundesrates schlagen dem Bundesrat in ihren Empfehlungen für seine in der Bundesratssitzung am 08. April 2022 zu verabschiedende Stellungnahme (vgl. BR-Drs. 127/1/22) u.a.

  • die Aufnahme von Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der kalten Progression,
  • eine Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent bereits ab dem 1. Kilometer,
  • eine Anpassung der Kilometerpauschale für beruflich veranlasste Fahrten an die aktuellen Preisverhältnisse,
  • eine Senkung der im Stromsteuergesetz (StromStG) festgelegten Stromsteuersätze auf das von der EU festgelegte Mindestmaß sowie
  • eine regelmäßige Überprüfung und bedarfsgerechte Anpassung der Werbungskostenpauschale sowie der Entfernungspauschale an die steigenden Energiepreise

zu fordern.

Update (21. März 2022)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt nun als Drucksache vor, BR-Drs. 127/22.

Update (16. März 2022)

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde in der heutigen Bundeskabinettssitzung beschlossen. Eine Drucksache liegt noch nicht vor.

Fundstelle

Referentenentwurf für ein „Steuerentlastungsgesetz 2022“ (Stand 02. März 2022), veröffentlicht auf der Homepage des BMF.

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