BMF: Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13. April 2022 ein Schreiben zum Direktanspruch in der Umsatzsteuer veröffentlicht. Dabei geht es auch um die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 30. Juni 2015, VII R 30/14, und vom 22. August 2019, V R 50/16.

Das vorliegende BMF-Schreiben erläutert, unter welchen Voraussetzungen das sich aus dem Unionsrecht ergebende und von der Rechtsprechung entwickelte Rechtsinstrument des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer (vgl. EuGH-Urteil vom 15. März 2007, C-35/05, Reemtsma Cigarettenfabriken), nach dem ein Leistungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen über eine Billigkeitsmaßnahme die Erstattung einer rechtsgrundlos an den Leistenden gezahlten Umsatzsteuer direkt vom Fiskus (statt vom Leistenden) verlangen kann, möglich ist.

Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird in Abschnitt 15.11 nach Absatz 7 ein Absatz 8 angefügt, der auf das BMF-Schreiben verweist.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 12. April 2022, III C 2 - S 7358/20/10001 :004.

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