Update: Finanzausschuss des Bundestages nimmt 4. Corona-Steuerhilfegesetz und Energiesteuersenkungsgesetz an

Bereits am 19. Mai 2022 soll nun der Bundestag über die beiden Gesetzesvorhaben abstimmen.

Im Rahmen seiner Entscheidung hat der Finanzausschuss auch einige Änderungsanträge angenommen, u.a. den vom Bundesrat geforderten Wegfall der Abzinsung für unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Der Finanzausschuss hat außerdem eine über den Gesetzentwurf und den Vorschlag des Bundesrates hinausgehende Verlängerung der Erklärungsfristen in beratenen Fällen für 2020 bis 2024, in nicht beratenen Fällen für 2021 bis 2023 sowie Verlängerung weiterer mit den Fristverlängerungen zusammenhängender Termine und Fristen (insb. zinsfreie Karenzzeit) für 2020 bis 2024 empfohlen.

Die Steuerfreiheit von Sonderleistungen der Arbeitgeber, die bisher bis zu einem Betrag von 3.000 Euro gelten sollte, wurde per Änderungsantrag auf 4.500 Euro angehoben. Die Voraussetzung, dass die Steuerfreiheit nur gewährt wird, wenn die Zahlung des Bonus aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen erfolgt, wurde gestrichen. Damit sind auch freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt. Auch der begünstigte Personenkreis wurde erweitert. Jetzt gibt es die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch für Beschäftigte in Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Rettungsdienste.

Update (24. Juni 2022)

Das Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurde im Bundesgesetzblatt verkündet.

Update (10. Juni 2022)

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gemäß Art. 105 Abs. 3 GG zuzustimmen (Beschluss des Bundesrates, BR-Drs. 223/22 (B)).

Update (31. Mai 2022)

Gesetzesbeschluss des Bundestages, BT-Drs. 223/22.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat empfohlen, dem Gesetz zuzustimmen, BR-Drs. 223/1/22.

Update

Der Bundestag hat dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt.

Fundstelle

Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (20/1906).

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