Update: BMF: RefE zur Umsetzung von DAC 7 und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 12. Juli 2022 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog. DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts veröffentlicht.

Mit dem Entwurf soll einerseits DAC 7 in deutsches Recht übertragen und andererseits das Steuerverfahrensrecht modernisiert werden.

1. Umsetzung der DAC 7

Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der DAC 7 ist sie bis zum 31. Dezember 2022 in das nationale Recht umzusetzen. Die Umsetzung soll durch Artikel 1 bis 2 und 3 Nummer 7 und 9 des RefE erfolgen.

Der RefE führt unter Artikel 1 des RefE das Stammgesetz für die Umsetzung der Meldepflicht und den damit im Zusammenhang stehenden automatischen Austausch von Informationen (Plattformen-Meldepflicht- und Informationsaustauschgesetz – PMAustG-E) aus.

Die Verbesserung bereits bestehender Instrumente der Amtshilfe [u. a. Einführung eines automatisierten Abrufs von Kontoinformationen, Kodifizierung der voraussichtlichen Erheblichkeit und von Gruppenersuchen, Verbesserung des automatischen Austauschs von Informationen zu bestimmten Kategorien von Einkünften und Vermögen (nach DAC 1) und zu grenzüberschreitenden Steuervorbescheiden (nach DAC 3)] sollen in Artikel 2 und 3 Nummer 7 und 9 des RefE durch die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes und der Abgabenordnung (AO) umgesetzt werden.

2. Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Die Modernisierung des Steuerverfahrensrechts erfolgt durch Änderungen der AO (Artikel 3 des RefE) und des Einführungsgesetzes zur AO (Artikel 4 des RefE).

Hierunter fallen u.a. Regelungen zur Begrenzung der Ablaufhemmung in Prüfungsfällen, Einführung eines Teilabschlussbescheids, Einführung eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens im Rahmen von Außenprüfungen mit besonderen Rechtsfolgen sowie weitere Compliance-Regelungen.

Die Ablaufhemmung in Prüfungsfällen soll auf fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde, begrenzt werden, § 171 Abs. 4 Satz 2 AO-E. Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung soll hierbei den Beginn der Berechnung des Fünfjahreszeitraums markieren. In den weiteren Sätzen sind diverse Ausnahmen von der Begrenzung vorgesehen.

Durch den neuen § 180 Abs. 1a AO-E soll die Möglichkeit geschaffen werden, bereits während der Außenprüfung Teilabschlussbescheide zu erlassen. Dies soll es Steuerpflichtigen ermöglichen, frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen.

Der neue § 200a AO-E enthält Regelungen zu qualifizierten Mitwirkungsverlangen im Rahmen einer Außenprüfung in Form eines vollstreckbaren Verwaltungsaktes mit besonderen Rechtsfolgen für den Fall der Nichterfüllung (sog. Mitwirkungsverzögerungsgeld).

Update (30. August 2022)

Zu einigen der Änderungen zwischen dem RefE und dem Regierungsentwurf siehe DStV online, Meldung vom 29. August 2022.

Update (29. August 2022)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 409/22, wurde veröffentlicht.

Update (24. August 2022)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts wurde am 24. August 2022 im Bundeskabinett beschlossen.

Eine Drucksache zum Regierungsentwurf liegt derzeit noch nicht vor.

Fundstelle

BMF, RefE, Bearbeitungsstand 06. Juli 2022.

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