Bundestag beschließt Regelungen zu Meldepflichten für digitale Plattformen und Reform der Außenprüfung
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt.
Dabei folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 09. November 2022 (20/4376).
Hintergrund
Die Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, an das Bundeszentralamt für Steuern Informationen zu melden, die eine Identifizierung der auf den Plattformen aktiven Anbieter und die steuerliche Bewertung der von diesen durchgeführten Transaktionen ermöglichen. Meldepflichtig seien Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsländern. Dazu ist auch ein automatischer Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsländern geplant.
Außerdem sieht das Gesetz Änderungen bei der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen vor. Diese Außenprüfungen sollen zeitnaher durchgeführt und beschleunigt werden.
Änderungen
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf (siehe unseren Blogbeitrag) sind dabei u.a. folgende Änderungen enthalten:
- Möglichkeit eines Antrags auf Auskunft zum Anwendungsbereich des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG);
– EU-Amtshilfegesetz, Automatische Übermittlung von Informationen, Finanzverwaltungsgesetz, Aufgaben des Bundeszentralamts für Steuern;
– Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Absatz 4 AO n.F.);
– Änderungen beim qualifizierten Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.);
– Geänderte Inkrafttretens- und Anwendungsregelungen zu den Änderungen der Abgabenordnung und verlängerte Erprobung alternativer Prüfungsmethoden.
Fundstelle