Neue EU-Transparenzvorschriften sehen Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen vor

Die Europäische Kommission hat heute neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.

Der Vorschlag soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden.

Der Entwurf wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Die neuen Meldepflichten in Bezug auf Kryptowerte, E-Geld und digitale Währungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Vorschlag stehe zudem voll und ganz mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte sowie der EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte in Einklang, so Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni.

Mehr dazu lesen Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 8. Dezember 2022. Dort finden Sie auch Fragen und Antworten zum Thema.

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