Neuer § 38 EGAO - Tax CMS als Voraussetzung für eine nach Art und Umfang reduzierte Betriebsprüfung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 dem DAC7 Umsetzungsgesetz und damit einem neuen § 38 EGAO zugestimmt.

Nachdem am 11. November 2022 der Bundestag das DAC7 Umsetzungsgesetz beschlossen hat, im Rahmen dessen ein neuer § 38 EGAO die Erprobung alternativer Prüfungsmethoden vorsieht, hat nunmehr auch der Bundesrat am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Demnach sollen in Betriebsprüfungen künftig testweise Erleichterungen gewährt werden, wenn Unternehmen über ein wirksames Steuerkontrollsystem (Tax CMS) verfügen. Unternehmen sollen bei Interesse in den Jahren 2023 bis 2027 an dem Versuch teilnehmen können.

Konkret sieht der neue § 38 EGAO vor, dass die jeweilige Finanzbehörde im Benehmen mit dem Bundeszentralamt für Steuern für eine nachfolgende Betriebsprüfung Erleichterungen hinsichtlich Art und Umfang der Ermittlungen verbindlich zusagen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen einer laufenden Betriebsprüfung die Wirksamkeit des Tax CMS bestätigt wurde und somit kein oder nur ein unbeachtliches steuerliches Risiko vorliegt. Änderungen am Tax CMS sind seitens des Unternehmens zu dokumentieren und den Finanzbehörden unverzüglich mitzuteilen. Die antragsbezogene Zusage dieser Erleichterungen soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs stehen.

Als Steuerkontrollsystem (Tax CMS) definiert der Entwurf alle innerbetrieblichen Maßnahmen, die gewährleisten, dass die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufgezeichnet und berücksichtigt werden sowie die hierauf entfallenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden. Das Tax CMS muss die steuerlichen Risiken laufend abbilden.

Sofern Sie sich auf die geplante Testphase z. B. in Bezug auf die Sicherstellung der Wirksamkeit Ihres Tax CMS vorbereiten möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot, welches individuell auf Ihre Bedürfnisse und den bereits vorhandenen Implementierungsstand des Steuerkontrollsystems eingeht. Unser Angebot reicht hierbei von der Implementierungsberatung, über die Beurteilung des Reifegrades des vorhandenen Tax CMS bis hin zu einer vollständigen Angemessenheits- und/oder Wirksamkeitsprüfung des Tax CMS nach den Standards des IDW PS 980.

Andrea Vitale

Tax Partner
Tel.: + 49 211 981-7215
E-Mail: andrea.vitale@pwc.com

Matthias Walz

Tax Partner
Tel.: + 49 711 25034-3203
E-Mail: matthias.walz@pwc.com

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