Update: Bundestag beschließt Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Januar 2023, für einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (20/3822) gestimmt.
Der Rechtsausschuss hatte zuvor Änderungen am Gesetz vorgenommen (20/5237), das mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung von CDU/CSU, AfD und Die Linke beschlossen wurde. Ein von der AfD zur Abstimmung vorgelegter Entschließungsantrag (20/5279) zum Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt.
Ursprünglich sollte über das Gesetz schon im vergangenen Jahr entschieden werden, es wurde jedoch am 15. Dezember in den zuständigen Rechtsausschuss zurücküberwiesen. Hintergrund war, dass der zuständige Ausschuss des Bundesrates einer Fristverkürzungsbitte des Bundestages nicht zugestimmt und das Gesetz im vergangenen Jahr entsprechend nicht mehr beraten hatte.
Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3822)
Mit dem Entwurf soll die „Richtlinie (EU) 2019 / 2121 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017 / 1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen“ (Umwandlungsrichtlinie) umgesetzt werden. Bei der von der Umwandlungsrichtlinie geänderten Richtlinie handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Gesellschaftsrechtsrichtlinie).
Wie die Bundesregierung schreibt, soll die Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie überwiegend „unter Wahrung der bewährten Grundsätze und der bewährten Systematik des deutschen Umwandlungsrechts erfolgen“. „Auf dieser Linie sollen die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel in einem Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes zusammengefasst werden. Innerhalb dieses Buches dienen die Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung als Regelungsvorbild für das Verfahren der Spaltung und des Formwechsels“, heißt es weiter.
Änderungen im Rechtsausschuss
Die Änderungen, die der Rechtsausschuss zuvor am Gesetz beschlossen hatte, greift eine Reihe von Änderungsbitten des Bundesrates sowie einige Punkte auf, die in der Anhörung der Sachverständigen zum Gesetz genannt wurden.
Daneben enthielt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen Anpassungen am Versicherungsvertragsgesetz, am Ölschadengesetz, an der Zivilprozessordnung, am Rechtspflegergesetz und an weiteren Gesetzen. Auch wird das Inkrafttreten des Gesetzes angepasst.
Update (13. Februar 2023)
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2023 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 20. Januar 2023 verabschiedeten Gesetz einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Vgl. hierzu BR-Drs. 19/23(B).
Fundstelle
Bundestag online, Meldung vom 20. Januar 2023.