Neue EU-Regeln zur Rückverfolgung und Aufsicht von Kryptowertetransfers

Das EU-Parlament hat die ersten EU-Vorschriften zur Rückverfolgung von Kryptowertetransfers, zur Verhinderung von Geldwäsche sowie gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA).

Rückverfolgung von Kryptowertetransfers

Am 20. April 2023 haben die Abgeordneten des EU-Parlaments die erste EU-Regelung zur Rückverfolgung von Transfers von Kryptowerten wie Bitcoins und „E-Geld-Token“ angenommen. Diese sollen sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten, wie jede andere Finanztransaktion auch, stets zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen blockiert werden können. Die so genannte „Travel Rule“ (Reiseregel), die es im traditionellen Finanzwesen bereits gibt, wird in Zukunft auch für Überweisungen von Kryptowerten gelten. Diese Regel verlangt von Zahlungsdienstleistern, die Übermittlung von Angaben zum Zahler und zum Zahlungsempfänger während der gesamten Zahlungskette zu gewährleisten.

Die Vorschriften würden auch Transaktionen über 1000 Euro von sogenannten nicht betreuten Geldbörsen („un-hosted wallets“) abdecken, wenn diese mit betreuten Geldbörsen („hosted wallets“) interagieren, die von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen verwaltet werden. Die Regeln gelten nicht für Kryptowertetransfers von Person zu Person, die ohne einen Anbieter erfolgen.

Aufsicht, Verbraucherschutz und Umweltschutz für Kryptowerte

Das Plenum gab außerdem endgültig grünes Licht für neue gemeinsame Regeln für die Aufsicht, den Verbraucherschutz und den Umweltschutz für Kryptowerte, einschließlich Kryptowährungen (Verordnung über Märkte für Kryptowerte, MiCA). Der im Juni 2022 informell mit dem Rat vereinbarte Gesetzentwurf enthält Schutzmaßnahmen gegen Marktmanipulation und Finanzkriminalität.

MiCA wird Kryptowerte abdecken, die nicht unter die bestehenden Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich fallen. Die wichtigsten Bestimmungen für Emittenten und Händler von Kryptowerten (einschließlich wertreferenzierten Tokens und E-Geld-Token) betreffen Transparenz, Aufdeckung, Genehmigung und Überwachung von Transaktionen.

Schließlich enthält der vereinbarte Text Maßnahmen gegen Marktmanipulation und zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten. Um Geldwäscherisiken entgegenzuwirken, sollte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein öffentliches Register für nicht konforme Anbieter von Krypto-Dienstleistungen einrichten, die ohne Genehmigung in der Europäischen Union tätig sind.

Um den hohen CO2-Fußabdruck von Kryptowährungen zu verringern, werden wichtige Dienstleister ihren Energieverbrauch offenlegen müssen.

Inkrafttreten

Die Texte müssen noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie werden 20 Tage später in Kraft treten.

Fundstelle

Europäisches Parlament, Pressemitteilung vom 20. April 2023.

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