Bundesregierung: Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Die Bundesregierung hat am 9. November 2023 eine Pressemitteilung veröffentlicht, dass sich die Spitzen der Ampelkoalition auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt, insbesondere ein Strompreispaket.

Insbesondere Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion sollen von dem Strompreispaket profitieren, auch das produzierende Gewerbe soll entlastet werden. Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Das Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt werden, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt.

Die Steuer soll durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt werden.

In dieser Stromsteuersenkung soll der bisherige Spitzenausgleich aufgehen und damit verstetigt werden. Davon sollen nicht nur die Unternehmen profitieren, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, sollen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs entfallen.

Die bestehenden Regelungen für die Strompreiskompensation im Klima- und Transformationsfonds, die für die rund 350 Unternehmen gelten, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen, sollen nicht nur für fünf Jahre verlängert, sondern überdies über den Wegfall des so genannten Selbstbehalts nochmals ausgeweitet werden.

Dies betrifft auch die bestehende Regelung zum „Super-Cap“, der für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen gilt. Diese Entlastung soll ebenfalls für die nächsten fünf Jahre fortgeführt werden und durch Entfall des Sockelbetrags ausgeweitet werden. Mit der Strompreiskompensation und dem „Super-Cap“ werden die Unternehmen von den Summen entlastet, die im Zusammenhang mit emissionshandelsbedingten indirekten CO2-Kosten entstehen.

Die Bundesregierung will nun unverzüglich auf den Gesetzgeber zugehen, damit die Maßnahmen so schnell wie möglich beschlossen werden.

Hinweis

Siehe auch den Newsletter unserer Energierechtsexperten zu diesem Thema.

Fundstelle

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 9. November 2023.

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