Schlussanträge beim EuGH: Zur Reichweite und Grenzen der Str ...
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Düsseldorf an den EuGH soll geklärt werden, ob elektrischer Strom, den RWE Power in seinen Tagebauen und Kraftwerken im Rahmen seiner Tätigkeit der Erzeugung von elektrischem Strom verwendet hat, von der Stromsteuer befreit ist. In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt die zwei Vorlagefragen beantwortet und dem Gericht seine Empfehlungen unterbreitet.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Stromsteuerrecht, EU-Recht