Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jüngst zwei Merkblätter zur Antragstellung für den Industriestrompreis in den Kalenderjahren 2026 bis 2028 veröffentlicht, die der Konkretisierung der Vorgaben der am 7. Mai 2026 in Kraft getretenen Industriestrompreis-Billigkeitsrichtlinie dienen – das „Merkblatt Industriestrompreis“, das allgemein relevante Vorgaben zur Antragstellung und Nachweisführung enthält, sowie das „Merkblatt Dekarbonisierungsmaßnahmen“, in welchem die Anforderungen an die umzusetzenden Maßnahmen näher ausgestaltet werden. Die in den Merkblättern zum Ausdruck kommenden Hinweise zur Auslegung und Verwaltungspraxis des BAFA sollten in jedem Fall bei der Antragsvorbereitung und -stellung beachtet werden.
Die Bundesregierung will Haushalte und Unternehmen auch in den Jahren 2027 bis 2029 bei den Stromkosten entlasten. Dafür ist ein jährlicher Bundeszuschuss zu den Strom-Netzentgelten von gut 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Ziel ist es, die Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar zu dämpfen und die wirtschaftliche Belastung zu verringern.
Bundesrat stimmt dem Gesetz in seiner Sitzung am 19.12.2025 zu.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Stand: 23.7.2025) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat am 9. November 2023 eine Pressemitteilung veröffentlicht, dass sich die Spitzen der Ampelkoalition auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt, insbesondere ein Strompreispaket.
Herzlich Willkommen zur dreihundertachtundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
In einem aktuellen Urteil hat der EuGH unter anderem entschieden, dass der elektrische Strom, der bei der Förderung eines Energieerzeugnisses wie Braunkohle im Tagebau und der anschließenden Umwandlung und Aufbereitung dieses Energieerzeugnisses in Kraftwerken zum Zwecke der Stromerzeugung verwendet wird, nicht steuerbefreit ist. Jedoch könne die anschließende Umwandlung und Aufbereitung dieses Energieerzeugnisses in Kraftwerken zum Zwecke der Stromerzeugung befreit sein, wenn diese Vorgänge für den technologischen Prozess der Stromerzeugung unentbehrlich sind und hierzu unmittelbar beitragen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil erstmals entschieden, dass Unternehmen in Schwierigkeiten keine stromsteuerliche Entlastung gewährt werden kann.
Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Düsseldorf an den EuGH soll geklärt werden, ob elektrischer Strom, den RWE Power in seinen Tagebauen und Kraftwerken im Rahmen seiner Tätigkeit der Erzeugung von elektrischem Strom verwendet hat, von der Stromsteuer befreit ist. In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt die zwei Vorlagefragen beantwortet und dem Gericht seine Empfehlungen unterbreitet.
Neuregelungen im Bereich der Strom- und Energiesteuer aufgrund der Covid-19-Pandemie | Anknüpfungspunkte des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zum Energiesteuergesetz