DAWI-Berichterstattung für die Jahre 2022 und 2023

Mitte April 2024 sind bundesweit Städte, Gemeinden und Landkreise von den für sie zuständigen Ministerien auf die sog. DAWI-Berichterstattung für die Jahre 2022 und 2023 angesprochen worden. Hintergrund ist, dass staatliche Stellen, die Unternehmen mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betraut haben und finanzieren, der EU-Kommission alle zwei Jahre einen Bericht darüber übermitteln müssen (Art. 9 DAWI-Freistellungsbeschluss).

Verfasst von Dr. Simone Merkl

DAWI sind Dienstleistungen im öffentlichen Interesse für die ein Marktversagen angenommen werden kann (z. B. in den Bereichen Gesundheit, Freizeit/Bäder und Kultur). Werden solche Dienstleistungen durch die öffentliche Hand finanziert, geschieht dies in EU-beihilfenrechtlicher Hinsicht sehr häufig auf Basis eines Betrauungsakts. Eine Betrauung gewährleistet zwar einen umfassenden Schutz i.S.d. EU-Beihilfenrechts, geht allerdings auch mit Transparenz- und Überwachungserfordernissen einher. Hierzu dient die zweijährliche Berichterstattung an die EU-Kommission, die im DAWI-Freistellungsbeschluss festgehalten ist.

In diesem Jahr befindet sich die Aufforderung der EU-Kommission zur Übermittlung der DAWI-Berichterstattung später im Umlauf, als dies in den vorherigen Durchgängen der Fall war. Eingereicht werden muss der Gesamtbericht für Deutschland bei der EU-Kommission im Oktober 2024. In unserer föderalen Staatsstruktur ist die Meldung allerdings so ausgestaltet, dass die DAWI-Berichterstattung bereits jetzt von der beihilfegewährenden Stelle in Abstimmung mit den Mittelempfängern vorbereitet und über das jeweils zuständige Landesministerium an das Bundeswirtschaftsministerium und von dort erst an die EU-Kommission weitergereicht wird.

Für die Übermittlung der Informationen stellt die EU-Kommission Muster zur Verfügung. Gleichwohl bleiben bei der Abgabe der Informationen oft Unsicherheiten und offene Fragen. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass für die Übermittlung eine Vielzahl von Angaben rund um die Gestaltung der Betrauungsaktes, die Form des Beihilfeinstruments, die Höhe der Beihilfen etc. erforderlich sind, die in Abstimmung mit den Beihilfenempfängern in Erfahrung zu bringen sind. Zum anderen ist die Berichterstattung anfällig für Fehler, die die staatliche Finanzierung in Gefahr bringen können. Im Einzelnen lassen sich vor allem Fehler bei der Darstellung von DAWI, der Ausgleichsleistungen, Über- und Unterkompensationen etc. identifizieren, die mit wenig Aufwand vermeidbar sind.

Wir empfehlen für eine EU-beihilfenrechtliche Compliance zu prüfen, ob Sie Mittel auf Basis einer Betrauung gewähren oder erhalten. Sofern dies der Fall ist, empfiehlt es sich, dass die beihilfegewährende und -empfangende Stelle zeitnah und gemeinsam mit der Erstellung der Berichte beginnen.

Kontaktieren Sie uns

Jan Philipp Otter

Partner Hamburg
Tel.: +49 175 7328670
E-Mail: jan.philipp.otter@pwc.com

Dr. Engin Ciftci

Local Partner Frankfurt am Main
Tel.: +49 160 92694611
E-Mail: engin.ciftci@pwc.com

Zum Anfang