Bundestag: Durchschnittssatz für Landwirte soll auf 7,8 Prozent sinken

Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte 7,8 Prozent betragen. Bisher lag der Wert bei 9,0 Prozent.

Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (20/11920). 

Nach § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.

Fundstelle

hib, heute im bundestag Nr. 460.

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