Bundestag: Durchschnittssatz für Landwirte soll auf 7,8 Prozent sinken
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Ab 2025 soll der Durchschnittssatz für Landwirte 7,8 Prozent betragen. Bisher lag der Wert bei 9,0 Prozent.
Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung an den Bundestag hervor (20/11920).
Nach § 24 Absatz 5 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) überprüft das Bundesministerium der Finanzen jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Absatzes 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.
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