Haushaltsgesetz 2025 sowie Wachstumsinitiative

Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich am 5. Juli 2024 auf die Aufstellung eines Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2025, einen Finanzplan bis 2028 und eine umfassende Wachstumsinitiative geeinigt. Die technische Umsetzung und Ressortabstimmung sollen bis zur Kabinettbefassung am 17. Juli 2024 ausgearbeitet und dann im Detail vorgestellt werden. Soweit es neuer Gesetze oder weiterer gesetzlicher Anpassungen bedarf, sollen die entsprechenden Regelungsvorschläge gemeinsam mit dem Haushaltsgesetz oder später im zweiten Halbjahr 2024 im Kabinett beschlossen werden. Bundestag und Bundesrat sollen die Regelungen nach Vorstellung der Bundesregierung zeitnah und nach Möglichkeit zeitgleich mit dem Haushaltsgesetz beschließen, um eine schnelle Wirksamkeit der avisierten Maßnahmen zu gewährleisten.

Steuerliche Aspekte der Wachstumsinitiative

Die von den Spitzen der Regierungsfraktionen beschlossene Wachstumsinitiative enthält auch eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, insb.:

  • Verbesserung der steuerlichen Abschreibungsbedingungen durch
    • Verlängerung der degressiven Abschreibung gem. § 7 Abs. 2 EStG bis 2028 (derzeit auf Wirtschaftsgüter begrenzt, die vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt wurden) und Anhebung des Abschreibungssatzes von 20 auf 25 Prozent
    • Reform der Sammelabschreibung nach § 6 Abs. 2a EStG durch Einstieg in die Pool-Abschreibung (unter Anhebung auf 5.000 EUR)
  • Steuerliche Verbesserung mit Blick auf die E-Mobilität durch
    • Rückwirkende Einführung einer Sonderabschreibung zum 1.7.2024 für vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge, die bis Ende 2028 neu zugelassen werden
    • Erhöhung des Deckels der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge für den Brutto-Listenpreis von derzeit 70.000 EUR auf 95.000 EUR (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 sowie Satz 3 Nr. 3 EStG)
    • Steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung
  • Prüfung der für Juli erwarteten Vorschläge der Experten-Kommission „Vereinfachte Unternehmenssteuer“ und „Bürgernahe Einkommensteuer“ zur Vereinfachung des Steuerrechts und ggf. Umsetzung in einem Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr
  • Ausweitung der Forschungszulage durch Erhöhung der Bemessungsgrundlage um weitere zwei Millionen, mithin von derzeit 10 auf 12 Mio. EUR (§ 3 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 FZulG)
  • Schaffung von (steuerlichen) Anreizen für Mehrarbeit
    • Steuer- und Beitragsfreiheit für Zuschläge für Mehrarbeit, die über die vereinbarte Vollzeitarbeit (min. 34h bei tariflichen Regelungen; 40h ohne tarifliche Regelung) hinausgeht
    • Steuerliche Begünstigung von durch den Arbeitgeber gezahlten Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit
  • Verschiebung der Tarifeckwerte in § 32a EStG für die Jahre 2025 und 2026 zur Vermeidung der kalten Progression
  • Einführung von steuerlichen Anreizen für ausländische Fachkräfte durch die Steuerfreistellung von 30, 20 bzw. 10 Prozent vom Bruttolohn in den ersten drei Jahren
  • Förderung der Frauenerwerbstätigkeit durch Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV
  • Stärkung des Finanzstandorts Deutschland und Mobilisierung von Wagniskapital, insb. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen von Venture Capital-Investments (VC-Investments) u.a. durch
    • Anpassungen bei der Besteuerung von Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften durch Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, und damit auch in VC-Fonds
    • Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden („Roll-Over“)
  • Zeitnahe Einführung der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen
  • Dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum von 0,50 Euro/MWh (0,05 ct/kWh) sowie Verlängerung der bisher bis 2028 befristeten Strompreiskompensation (SPK) bis 2030
  • Senkung von Bürokratie durch ein (jährliches) Jahres-Bürokratieentlastungsgesetz

Fundstelle

BMF, Homepage (Den Volltext der Wachstumsinitiative (05.07.2024) finden Sie hier.)

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