Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 (DAC8)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.6.2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 veröffentlicht (DAC8).
Der Referentenentwurf sieht folgende Regeln vor:
Es soll eine Pflicht für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt werden, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden.
Gleichzeitig sollen die in Bezug auf Finanzkonten bereits bestehenden Meldepflichten auf bestimmte digitale Zahlungsinstrumente, namentlich elektronisches Geld (E-Geld) und digitales Zentralbankgeld, ausgeweitet werden.
Zusätzlich sollen bereits etablierte Formen der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union weiterentwickelt und die maßgeblichen Rechtsvorschriften zu ihrer Durchführung klarer gefasst werden. Die Steuerbehörden sollen so in die Lage versetzt werden, Sachverhalte mit Auslandsbezug noch wirksamer zu ermitteln und ausgetauschte Informationen noch effizienter zu nutzen.
Das Gesetz sollausschließlich verfahrensrechtliche Regelungen enthalten und keine neuen Besteuerungstatbestände oder -rechte einführen. Ob die jeweils gemeldeten Transaktionen steuerpflichtig sind oder nicht, richtet sich ausschließlich nach den bereits bestehenden steuerlichen Vorschriften.
Hinweis
Stellungnahmen können bis zum 14. Juli 2025 an IVD3@bmf.bund.de abgegeben werden.
Fundstelle
BMF, Entwurf vom 26. Juni 2025.