Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
Der Bundesrat stimmt in seiner Sitzung am 19.12.2025 dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zu.
Mit dem Gesetz werden Änderungen am Mindeststeuergesetz (MinStG) und an weiteren Steuergesetzen vorgenommen, mit denen neue Verwaltungsleitlinien der europäischen Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) umgesetzt werden. Das Mindeststeuergesetz (BGBl. 2023 I Nr. 397) wurde erstmalig mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen“ in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Die Mindeststeuer dient der globalen Besteuerung von großen, international agierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro. Die Mindeststeuer in Höhe von 15 Prozent fällt dabei für die betreffenden Unternehmen unabhängig davon an, wo sie entsteht. Hiermit sollen die Unternehmen daran gehindert werden, ihre Gewinne in sogenannte Steueroasen zu verschieben.
Im Rahmen des von der OECD und den G20-Staaten begründeten „BEPS“-Projekts, in dem gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung von wettbewerbsschädlicher Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (sogenanntes „base erosion and profit shifting“ – BEPS) erarbeitet werden, wurden am 15. Dezember 2023, am 24. Mai 2024 und am 13. Januar 2025 neue Verwaltungsleitlinien beschlossen. Das Gesetz soll diese nun im Mindeststeuergesetz umsetzen. Das umfasst insbesondere Regelungen zur Verwendung sogenannter Berichtspakete, die Zulässigkeit der Verwendung der Erwerbsmethode sowie eine Vorschrift zur Verhinderung der ungerechtfertigten Inanspruchnahme beim CbCR-Safe-Harbour (Nachweis der Hochbesteuerung gemäß §§ 84 ff. MinStG anhand der länderbezogenen Berichterstattung (CbCR) gemäß § 138a Abgabenordnung).
Neben der Änderung des Mindeststeuergesetzes sieht das Gesetz auch eine Vielzahl an Begleitmaßnahmen vor. Diese sollen zum einen zur Vermeidung von Steuerbürokratie beitragen, zum anderen sollen sie zur Vermeidung von Doppelbesteuerung umgesetzt werden.
Fundstellen
Update: steuern + recht newsflash - 9. September 2025


