Bundesregierung beschließt Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität
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Das Bundeskabinett hat am 25. Februar 2025 den Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität verabschiedet. Er wurde vom Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium und dem Bundesjustizministerium gemeinsam erarbeitet.
Hintergrund
Der Gemeinsame Aktionsplan enthält wichtige Maßnahmen, mit denen Finanzkriminalität, Geldwäsche, Rauschgiftkriminalität und die damit verbundenen Strukturen der Organisierten Kriminalität noch konsequenter bekämpft werden sollen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen dafür nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Zoll und Bundeskriminalamt sollen zudem technisch und personell gestärkt werden.
Kernpunkte des Gemeinsamen Aktionsplans sind:
- Verbesserung des Informationsaustauschs der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes und Schaffung weiterer Analysebefugnisse – etwa für die automatisierte Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich
- Gezielte Finanzermittlungen nach dem „follow the money“-Ansatz sowie neue Möglichkeiten zur Einziehung bzw. Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten
- Stärkung der Geldwäscheermittlungen – etwa durch Schaffung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums von Bundeskriminalamt und Zoll sowie eines Ermittlungszentrums Geldwäsche beim Zoll
- Fokus auf die ganzheitliche Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität – etwa durch die Schaffung eines gemeinsamen Analyse- und Auswertezentrums „Rauschgift“ von Zollkriminalamt und Bundeskriminalamt sowie darauf aufbauend einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift
- Bessere personelle Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Justiz
Fundstelle
BMF online, Pressemitteilung vom