BMF: Umsatzsteuer - Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG
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Am 10. April hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein aktualisiertes Vordruckmuster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG bekannt gegeben.
Wenn für den Leistungsempfänger unklar ist, ob der leistende Unternehmer zum Zeitpunkt der Leistung im Inland ansässig ist (z. B. wegen unklarer rechtlicher Situation oder Zweifel an den Angaben), muss der Leistungsempfänger die Steuer nur dann nicht selbst zahlen, wenn der Unternehmer eine offizielle Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt vorlegt, die bestätigt, dass er kein Unternehmer nach § 13b Abs. 7 UStG ist. Diese Bescheinigung muss der Unternehmer beim Finanzamt beantragen und dabei nachweisen, dass er im Inland ansässig ist.
Das neue Vordruckmuster ersetzt das bisherige Formular aus dem Jahr 2019 und das BMF-Schreiben vom Dezember 2013. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Fundstelle: BMF-Schreiben vom 10. April 2026