Koalitionsausschuss: Geplante Änderungen im Steuerrecht

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Am 2. Juli 2026 haben die Koalitionsparteien die Ergebnisse des Koalitionsausschusses bekanntgegeben. Darin enthalten sind auch Änderungen im Steuerrecht.

Es sind u.a. folgende Änderungen im Steuerrecht vorgesehen:

Es sollen kleinere und mittlere Einkommen durch

  • eine Anhebung des
    Grundfreibetrages,
  • die Anhebung des Kinderfreibetrages,
  • die Erhöhung des Kindergeldes,
  • eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages
  • und ein Abflachen der zweiten Progressionszone, die mit einer Rechtsverschiebung des Spitzensteuersatzes einhergeht,

entlastet werden.

Im Gegenzug sollen u.a.:

  • der Steuersatz (sog. "Reichensteuer") ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR auf 45% und ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR auf 47% erhöht
  • der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs von zwei auf fünf Prozent angehoben
  • die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20% auf 15% (d.h. von bis zu 1.200 EUR auf bis zu 900 EUR pro Jahr) reduziert

werden.

Weiterhin sollen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag die Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027 erhöht und gleichzeitig der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines
Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt werden.

Weitere geplante Änderungen

Um einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen, ist außerdem geplant Abfindungszahlungen steuerlich zu privilegieren, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil soll dabei umso größer sein, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Zur konkreten Ausgestaltung wurden keine Ausführungen gemacht.

Um Rechenzentren-Projekte müssen für Kommunen vor Ort interessant zu machen, soll die Gewerbesteuer-Systematik angepasst werden. Geplant ist eine Regelung, die den Zerlegungsmaßstab für den Gewerbesteuer-Messbetrag bei Rechenzentren alternativ zum Standardfall regelt.

In einem ersten Schritt soll eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen. Zudem soll zur Vereinfachung und Automatisierung von Prozessen sowie zur besseren Fehlervermeidung und Missbrauchsbekämpfung die steuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden
können. Die für diese Nutzung erforderliche gesetzliche Änderung soll bis zum 1.1.2027 umgesetzt werden.

Steuervereinfachungsgesetz im Herbst?

Außerdem wurden weitere Schritte zum Bürokratieabbau im Steuerrecht angekündigt. Dabei ist vorgesehen, dass die Bundesregierung bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Steuervereinfachung, zur Verbesserung des Optionsmodells sowie zur Beschleunigung in einem Steuervereinfachungsgesetz bündelt.

Fundstelle

Bundesregierung, Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026.

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