Die PPWR findet Anwendung: Diese Pflichten greifen jetzt – und so setzen Sie sie schnell und rechtssicher um
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Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Der Stichtag fällt in die Sommer- und Ferienzeit – viele Verantwortliche sind im Urlaub, Teams nur knapp besetzt und Entscheidungswege länger. Zwar haben sich einige Unternehmen bereits vorbereitet – doch bei sehr vielen steht die Umsetzung noch ganz am Anfang. Genau hier setzen wir an.
Erschwerend wirkt: Die Europäische Kommission hat eine Woche vor dem Anwendungsbeginn FAQ zur PPWR veröffentlicht, die keineswegs nur klarstellenden Charakter haben. Sie bringen praxisrelevante Verschiebungen mit sich – etwa eine teilweise Vorverlagerung der Erzeugereigenschaft und neue Leitlinien zum Umgang mit Kartons und Transportverpackungen. Auch auf diese Änderungen müssen sich Unternehmen kurzfristig einstellen.
Unser PPWR-Soforthilfe-Paket – Ihr kompakter Einstieg in die Umsetzung
Viele Unternehmen stehen derzeit vor der Aufgabe, ihre Rolle zu bewerten, die erforderlichen Informationen von Zulieferern einzuholen und rechtzeitig Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten.
Mit unserem PPWR Soforthilfe-Paket unterstützen wir Sie dabei, die dringendsten Anforderungen auch kurzfristig umzusetzen:
- 90-minütige Kompetenz-Schulung (inkl. individuellem Q&A) – vermittelt alles Wesentliche: von den Kernpflichten über die Konformitätssystematik bis zur Lieferantensteuerung.
- Praxis-Templates – unmittelbar einsetzbare Vorlagen für Konformitätserklärungen, Lieferanten-Datenabfragen und interne Checklisten.
- Handlungsempfehlungen – konkrete Maßnahmen, nach Dringlichkeit und Unternehmensrolle priorisiert.
Was jetzt gilt – und warum die Zeit drängt
Die PPWR ist kein Zukunftsthema mehr, sondern geltendes Recht: Sie gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die PPWR kennt keine generellen Schwellenwerte für ihren Anwendungsbereich: Sie betrifft im Grundsatz alle Unternehmen, die mit Verpackungen oder verpackten Produkten zu tun haben. Zu den ab dem ersten Tag greifenden Pflichten gehört insbesondere die EU-Konformitätserklärung, die für in Verkehr gebrachte Verpackungen vorzuhalten ist, sofern die gesetzliche Pflicht – wie etwa für Erzeuger – besteht. Unternehmen, die zur Vorlage verpflichtet sind und diese nicht erbringen können, riskieren die Verkehrsfähigkeit ihrer Verpackungen – und damit den Vertrieb des Produkts selbst. In Deutschland wurde darüber hinaus das Verpackungsdurchsetzungsgesetz (VerpackDG) beschlossen, das die nationale Durchsetzung der PPWR regelt und zusätzliche Pflichten begründen kann.
Die zentralen Herausforderungen aus der Praxis
In der Praxis treten derzeit immer wieder drei Problemfelder auf, die sich gegenseitig verstärken:
Unklarheit über Rolle und Pflichten. Viele Unternehmen können derzeit nicht eindeutig einordnen, ob sie im Sinne der PPWR als Erzeuger, Importeur oder Vertreiber gelten und die Position eines „Herstellers“ im Sinne der sog. „erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) einnehmen. Ohne diese Einordnung lässt sich jedoch nicht bestimmen, welche Pflichten greifen – die Umsetzung erfolgt dann auf unsicherer Grundlage.
Wachsender Druck der Geschäftspartner. Zugleich geben immer mehr Unternehmen den regulatorischen Druck entlang der Lieferkette weiter und fordern kurzfristig Nachweise ein. Dabei zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Häufig werden pauschal und in allen Fällen Konformitätserklärungen und vollständige Verpackungsdaten verlangt, obwohl die PPWR dies keineswegs für jede Konstellation vorsieht. Der Ton verschärft sich. Nicht selten wird die Fortführung der Geschäftsbeziehung ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass die geforderten Nachweise erbracht werden. Dabei ist zu beachten: Wer entsprechende Zusicherungen gegenüber dem Geschäftspartner unterzeichnet, begründet damit vertragliche Pflichten. Diese können über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und eigenständige Haftungsfolgen auslösen. Wer die eigene Position nicht genau kennt, gerät dadurch in einen doppelten Zugzwang: Entweder er betreibt unnötigen Aufwand für nicht bestehende Anforderungen oder er übersieht tatsächlich bestehende Pflichten.
Hohe Komplexität bei knappen Ressourcen. Die PPWR ist technisch und juristisch hochspezialisiert. Das nötige Fachwissen ist selten inhouse vorhanden, und mangels bisheriger Anwendungspraxis fehlt es oftmals gerade im Mittelstand an etablierter Good Practice. Unternehmen betreten damit weitgehend unerschlossenes Terrain.
Gerade deshalb ist es entscheidend, genau zu bestimmen, was im eigenen Fall verlangt wird – und was nicht. Wer seine Position kennt, kann berechtigte Forderungen erfüllen, überzogene Anforderungen fundiert einordnen und Sorgfaltspflichten gegenüber Zulieferern zielgerichtet wahrnehmen. Ein strukturiertes Lieferanten-Onboarding – mit bedarfsgerechter Datenabfrage, jährlicher Revalidierung und vertraglicher Absicherung – wird damit zur zentralen Compliance-Aufgabe.
Über die Soforthilfe hinaus: Ein strukturierter Ansatz zahlt sich aus
Das Soforthilfe-Paket schafft Tempo und Orientierung. Nachhaltige Rechtssicherheit erfordert jedoch ein auf Ihr Geschäftsmodell zugeschnittenes Vorgehen. Auf Wunsch begleiten wir Sie pragmatisch über den ersten Schritt hinaus: Klärung Ihrer Rolle und Pflichten, Aufbau belastbarer Konformitäts- und Dokumentationsprozesse, Gestaltung eines tragfähigen Lieferanten- und Vertragsmanagements sowie operative Verankerung in Ihren Systemen.
Dabei gilt: Die Umsetzungsstrategie muss so differenziert sein wie die Betroffenheit selbst. Pauschale Ansätze erzeugen entweder unnötigen Aufwand oder übersehen relevante Anforderungen.
Gerne bestimmen wir in einem ersten Gespräch gemeinsam Ihren PPWR-Reifegrad, identifizieren Compliance-Risiken und entwickeln eine Roadmap für die Umsetzung.
Kontakt:
Dr. Tobias von Tucher ist Rechtsanwalt und Partner bei der PwC Legal AG und leitet den Bereich ESG/Produktcompliance. Anfragen zu diesem Thema richten Sie gerne an ihn:
Dr. Tobias von Tucher
Tel.: +49 174 3472846
E-Mail: tobias.von.tucher@pwc.com
Dieser Artikel entstand unter Mitwirkung von Clemens Bauer, Rechtsanwalt und Manager bei der PwC Legal AG.