EU-Kommission: EU-Leitlinien zum Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen

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Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Anwendung des Artikels 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen verabschiedet. Mit der Verabschiedung der Leitlinien endet ein dreijähriger Prozess, in dessen Verlauf die Kommission die Interessenträger umfassend konsultiert hat.

Nach Artikel 102 AEUV dürfen marktbeherrschende Unternehmen kein missbräuchliches Verhalten an den Tag legen, auch nicht, indem sie versuchen, Wettbewerber vom Markt auszuschließen.

Die Ziele der Leitlinien:

Beitrag zur Modernisierung der EU-Wettbewerbspolitik und Sicherstellung, dass Artikel 102 AEUV den modernen wirtschaftlichen Gegebenheiten auf wirksame Weise gerecht wird,

Erhöhung der Rechtssicherheit, Erleichterung der Einhaltung der Vorschriften und Förderung des Leistungswettbewerbs zwischen Unternehmen,

Verbesserung der Kohärenz bei der Durchsetzung des Artikels 102 AEUV, auch durch die nationalen Wettbewerbsbehörden und die nationalen Gerichte, die die Leitlinien als Orientierungshilfe heranziehen können.

Die Leitlinien stützen sich auf die Rechtsprechung der EU-Gerichte und die Erfahrung und Praxis der Kommission in verschiedenen Schlüsselfragen im Zusammenhang mit Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen.

Weitere Details finden sich in der Pressemitteilung der Kommission vom 3. September 2026.

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