Bekanntmachung der EU-Zollreform 2026
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Beitrag aus unserem Zollrecht aktuell-Newsletter - Ausgabe 01 - Oktober 2026
In Kürze
Nachdem der Rat der Europäischen Union am 3. September 2026 die finale Zustimmung zum Reformpaket zur Modernisierung der EU-Zollunion erteilt hat, erfolgte nunmehr auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die öffentliche Bekanntmachung der VO (EU) 2026/2108 im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. L, 2026/2108 vom 19.09.2026. Damit hat die weitreichendste Überarbeitung des Unionszollrechts seit Einführung des UZK die letzte legislative Hürde genommen.
Die Reform, die auf einem Kommissionsvorschlag vom Mai 2023 beruht, verfolgt einen grundlegenden Wechsel von der transaktionsbezogenen Zollanmeldung hin zu einem daten- und risikobasierten Aufsichtsmodell und reagiert damit auf den anhaltenden E-Commerce-Boom, die gestiegenen Handelsvolumina sowie neue sicherheits- und geopolitische Anforderungen.
Das Paket umfasst insbesondere die Errichtung einer neuen EU-Zollbehörde, die Einführung eines zentralen EU-Zoll-Daten-Hubs, eine grundlegende Neuordnung der zollrechtlichen Verantwortlichkeiten im E-Commerce sowie ein verschärftes Sanktionsregime.
Hintergrund
Die Verordnung (EU) 2026/2108 trat am 20.September 2026 in Kraft und gilt ab dem 21. September 2027. Insbesondere vorbereitende Vorgaben sind jedoch bereits jetzt anwendbar. Hierbei liegt der Fokus zunächst auf die Errichtung der EUCA und des neu zu errichtenden Data Hubs. Daneben gelten vor allem die neuen Legaldefinitionen zum Fernverkauf, die Bearbeitungsgebühr der Union nach Art. 20, die besonderen Regeln zur Zollanmeldung im Fernabsatz sowie sämtliche Ermächtigungen der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte bereits jetzt.
Andere Bereiche werden erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten. Nähere Angaben hierzu finden die in den Schlussbestimmungen der Verordnung (Art. 284 ff).
Die wichtigsten Änderungen möchten wir Ihnen im Überblick darstellen:
EU Customs Authority (EUCA)
Errichtet wird eine dezentrale EU-Zollbehörde als eigener Einrichtung der Union mit Rechtspersönlichkeit und mit Sitz in Lille (Frankreich), die 2027 mit rund 250 Mitarbeitenden operativ tätig werden soll. Die EUCA übernimmt insbesondere das gemeinsame Risikomanagement, den Betrieb des EU Customs Data Hub sowie die Koordinierung der mitgliedstaatlichen Zollverwaltungen in Krisen- und Sonderlagen. Die rechtlichen Basisgrundlagen der EUCA gilt bereits ab dem 20. September 2026.
EU Customs Data Hub
Kernstück der Reform ist ein zentraler EU-Zoll-Daten-Hub, der die derzeit rund 111 nationalen IT-Systeme sukzessive ablösen soll. Wirtschaftsbeteiligte melden die zollrelevanten Daten künftig einmalig über eine einheitliche europäische Schnittstelle.
Die verpflichtende Nutzung des EU Customs Data Hub erfolgt stufenweise: Zunächst ab dem 1. Juli 2028 für den E-Commerce und ab dem 1. März 2034 für sämtliche übrigen Wirtschaftsbeteiligten. Die Rechtsgrundlage für die EU-Zolldatenplattform gilt bereits seit dem 20. September 2026. Ergänzend erlaubt Art. 41 Abs. 10 der Kommission, dem OLAF (Office européen de lutte antifraude) und der künftigen EUCA bis zum 28. Februar 2034 die Weiterverarbeitung der Daten aus den bestehenden UZK-IT-Systemen.
Neuordnung der Verantwortlichkeiten im E-Commerce
Nicht in der EU niedergelassene Online-Plattformen, die Waren an Endkunden in der Union verkaufen, gelten künftig (ab 2028) selbst als fiktive Einführer („deemed importer") und sind damit unmittelbar für die Erfüllung der zollrechtlichen Pflichten sowie die Entrichtung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer verantwortlich.
Flankierend wurde die Zollbefreiung für Sendungen mit einem Wert bis 150 EUR abgeschafft (VO 2026/382); übergangsweise gilt bereits seit dem 1. Juli 2026 ein pauschaler Zollsatz von 3 EUR je Kleinsendung. Spätestens zum 1. November 2026 wird zudem eine EU-weite Bearbeitungsgebühr auf Kleinsendungen eingeführt.
Bereits seit dem 20. September 2026 gelten die neuen Legaldefinitionen „Einführer im Rahmen von Fernverkäufen", „Fernverkäufe", „Sendung" und „Warenposition" sowie die Bearbeitungsgebühr der Union nach Art. 20. Zudem dürfen Zollanmeldungen für im Fernabsatz verkaufte Waren bis zum 30. Juni 2028 nur durch abschließend benannte Personen abgegeben werden, etwa den IOSS-Nutzer, den Nutzer der Sonderregelung nach Titel XII Kapitel 7 MwStSystRL oder den indirekten Vertreter des Einführers.
Trust and Check Traders
Für besonders transparente und zuverlässig agierende Wirtschaftsbeteiligte wird der neue Status des „Trust and Check Trader" geschaffen. Trust and Check Trader können Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne aktives Eingreifen der Zollbehörden in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überlassen. Der Status baut auf dem bestehenden AEO-Konzept auf, setzt jedoch einen Echtzeit-Datenzugriff der Zollverwaltung auf die relevanten Systeme des Beteiligten voraus.
Verschärftes Sanktionsregime
Bei schwerwiegenden Verstößen sind Sanktionen von bis zu 6 % des jährlichen Einfuhrwerts des vorangegangenen Jahres, der Entzug zollrechtlicher Vergünstigungen sowie Zugangsbeschränkungen zum Binnenmarkt für nicht-konforme Plattformen vorgesehen.
Weitere Informationen können Sie über die Website der EU-Kommission abrufen.
Fazit
Mit der Billigung des Reformpakets vollzieht die EU einen strukturellen Wechsel im Unionszollrecht: weg von der einzelanmeldungsbezogenen Kontrolle hin zu einem integrierten, daten- und risikobasierten Aufsichtsmodell. Zu beachten ist in dieser Hinsicht, dass einige Vorschriften bereits zum jetzigen Zeitpunkt anwendbar sind (vgl. Art 187 der VO).
Für Unternehmen steigen die Anforderungen an die zollrechtliche Compliance und die IT-seitige Anbindung an die europäische Zollverwaltung erneut spürbar. Bestehende Zollprozesse, IT-Systemarchitekturen (insbesondere SAP GTS), AEO-Bewilligungen sowie – im E-Commerce – Vertrags- und Preisgestaltungsmodelle mit Plattformbetreibern sollten frühzeitig auf die neuen Vorgaben hin überprüft und angepasst werden. Insbesondere die Prüfung einer möglichen Zertifizierung als „Trust and Check Trader" dürfte für viele Wirtschaftsbeteiligte zu einer zentralen strategischen Weichenstellung der kommenden Jahre werden.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei!