Einkommensteuerreform im Bundestag

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Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027, das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential zu stärken. Die Reform umfasst Anpassungen bei Freibeträgen, Steuersätzen und weiteren steuerlichen Anreizen. Die 1. Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen.

Inhalt der Reform:

1. Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags

Der steuerliche Grundfreibetrag wird ab 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro erhöht. Für 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen. Dadurch soll die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt werden.

2. Anpassung der Steuersätze

Der Reichensteuersatz wird neu geregelt: Er gilt künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro mit 45 Prozent. Ab 280.000 Euro steigt der Steuersatz auf 47 Prozent.

3. Änderungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab Januar 2027 erhöht sich das Kindergeld von 259 Euro auf 267 Euro monatlich. Für 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 272 Euro geplant. Der Kinderfreibetrag steigt von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2.928 Euro) beträgt der Gesamtbetrag zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums ab 2027 10.056 Euro.

4. Arbeitsanreize für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Die maximal zulässigen Stundenlöhne für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge steigen ab 1. Januar 2027 von 50 Euro auf 75 Euro. Der Grundlohnbetrag für Nachtarbeit bleibt unverändert bei 50 Euro.

5. Pauschbeträge und Subventionen

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt, der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert. Der Pauschsteuersatz bei Mini-Jobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent erhöht.

6. Gewerbesteuerliche Beteiligung von Gemeinden bei Rechenzentren

Ein neuer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab sorgt dafür, dass Gemeinden mit Rechenzentren besser am Steueraufkommen beteiligt werden. Das soll eine angemessenere Beteiligung sicherstellen, da die Gemeinden aufgrund des hohen Automatisierungsgrades der Zentren bisher wenig profitieren, obwohl sie die standortbezogenen Auswirkungen tragen.

Hinweis

Das Gesetz bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Fundstelle

hib - heute im bundestag Nr. 757.

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