Rat der Europäischen Union aktualisiert EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
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Am 9. Oktober 2026 hat der Rat der Europäischen Union die Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. "EU-Blacklist") aktualisiert. Dabei wurden Panama und Vietnam von der EU-Liste nicht kooperativer Länder gestrichen.
Hintergrund
Die Liste ist Teil der Bemühungen der EU, verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit zu fördern. Auf der Liste stehen Länder und Gebiete, die den vereinbarten internationalen Steuerstandards nicht genügen oder ihren Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nachkommen. In dieser Aktualisierung zeigt sich ein positiver Trend bei der Einhaltung der internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich.
Die EU-Liste umfasst nun die folgenden acht Länder und Gebiete:
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Amerikanisch-Samoa
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Anguilla
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Guam
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Palau
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Russland
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Turks- und Caicosinseln
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Amerikanische Jungferninseln
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Vanuatu
Aktualisierung der EU-Liste (Anhang I)
Panama wurde seit Februar 2020 in Anhang I der EU-Liste geführt, hat nun aber seine schädliche Regelung für die Freistellung ausländischer Einkünfte reformiert. Außerdem wurde dem Land vom Globalen Forum der OECD eine neue Überprüfung im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Standards für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage gewährt. Der Rat hat daher beschlossen, Panama bis zum Abschluss dieser Überprüfung in Anhang II der Liste aufzunehmen.
Vietnam wurde seit Februar 2026 in Anhang I geführt, nachdem eine Überprüfung des Globalen Forums der OECD ergeben hatte, dass das Land die erforderlichen Standards für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage nicht erfüllte. Nach einer Reihe von Reformen wurde auch diesem Land eine neue Überprüfung gewährt. Es wird daher in Anhang II aufgenommen, bis diese Überprüfung abgeschlossen ist.
Aktualisierung des Dokuments zum Sachstand (Anhang II)
Zusätzlich zu der aktualisierten Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (Anhang I) hat der Rat das Dokument zum allgemeinen Sachstand (Anhang II) gebilligt. Dieses Dokument enthält einen Überblick über die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.
Damit soll die laufende konstruktive Arbeit im Steuerbereich anerkannt und der positive Ansatz kooperativer Länder und Gebiete bei der Umsetzung der Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich gefördert werden.
Belize wurde kürzlich vom Globalen Forum in Bezug auf sein System für den Austausch von Steuerinformationen auf Anfrage positiv bewertet. Folglich ist es seinen Verpflichtungen nachgekommen und wurde aus Anhang II gestrichen.
Fundstelle
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom sowie Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. Oktober 2026, C/2026/5413, Anhang I.