Überarbeitung der ESRS: EFRAG startet öffentliche Konsultation

Während der 60-tägigen Konsultationsphase kann die interessierte Öffentlichkeit Rückmeldung zu den vorgeschlagenen Änderungen an den ESRS geben

Am 31. Juli 2025 hat die EFRAG Entwürfe (Exposure Drafts) für neue European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur öffentlichen Konsultation gestellt. Hintergrund sind die im Rahmen des Omnibus-Pakets vorgeschlagenen bürokratischen Entlastungen von Unternehmen, ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 26. Februar zu den wesentlichen Inhalten des Omnibus-Pakets.

Nach Angaben der EFRAG wurde gegenüber den derzeitigen ESRS die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vereinfacht, Doppelungen zwischen den Standards gestrichen, die Sprache und die Struktur angepasst sowie alle freiwilligen Angaben gestrichen. So sollen u.a. die verpflichtenden Datenpunkte um 57% reduziert worden sein.

Neben den 12 überarbeiteten ESRS stehen folgende Dokumente zur öffentlichen Konsultation:

  • „Log of Amendments“: Zu jedem Standard enthalten diese die Änderungen gegenüber den derzeitigen ESRS und begründen diese.
  • „Basis for conclusions“: Erläuterungen zum Prozess und Hintergründen der Änderungen, die die im „Progress Report“ der EFRAG genannten sechs Hebel aufgreifen (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 23. Juni 2025).
  • „Non-Mandatory-Implementation-Guidance“ (NMIG): Nicht verbindliche erläuternde Leitlinien, die Hinweise zur Umsetzung der ESRS enthalten und als Ergänzung zu den Standards zu verstehen sind. Die EFRAG lässt offen, ob diese als Anhang des zukünftigen delegierten Rechtsaktes oder als Leitlinien der EFRAG ohne rechtliche Bindung verabschiedet werden sollen.
  • „Annex II“ und „Markup of Annex II“: Überarbeiteter Anhang II zu den ESRS mit Abkürzungen und Begriffsbestimmungen sowie einer Vergleichsversion zum bisherigen Anhang II.

Die Exposure Drafts mit den Begleitdokumenten finden Sie hier.

Die Pressemitteilung der EFRAG zur öffentlichen Konsultation der Exposure Drafts finden Sie hier.

Während der 60-tägigen Konsultationsphase kann die interessierte Öffentlichkeit Rückmeldung zu den vorgeschlagenen Änderungen an den ESRS geben. Hierzu hat die EFRAG eine Onlineumfrage gestartet. Der enthaltene Fragebogen bietet die Möglichkeit, anhand von 33 Fragen generelles Feedback zu den Entwürfen zu geben oder detailliertes Feedback auf Ebene der Angabepflichten bzw. je Paragraf anzubringen. Antworten können bis zum 29. September 2025 übermittelt werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) legt in dem am 10. Juli 2025 veröffentlichten Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in Deutschland (ich berichtete darüber in meinem Blogbeitrag vom 10. Juli 2025) allen betroffenen deutschen Unternehmen eine aktive Beteiligung am EFRAG-Konsultationsprozess nahe.

Die EFRAG wird die Rückmeldungen bis voraussichtlich Ende November 2025 verarbeiten und infolgedessen ihre endgültige Version eines neuen Sets an ESRS an die Europäische Kommission übermitteln. Änderungen an den Standards sind dann noch möglich. Die Europäische Kommisision wird die ESRS dann als delegierten Rechtsakt erlassen.

Die rechtliche Grundlage für die Anwendung der ESRS bildet die CSRD, deren Anpassung derzeit von den betreffenden EU-Gremien diskutiert wird. Erst mit einer endgültigen Anpassung der CSRD und deren Umsetzung in nationales Recht wird die Anwendung neuer ESRS in den jeweiligen Ländern verpflichtend. Eine verpflichtende Anwendung vor dem Geschäftsjahr 2027 ist nicht zu erwarten.

Der im Juli veröffentlichte Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in Deutschland sieht für Unternehmen der Welle 1 mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern eine verpflichtende Anwendung der derzeitigen ESRS ab dem Geschäftsjahr 2025 vor. 

Über die weiteren Entwicklungen werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

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